Auto zerkratzt: Kinder ab sieben sind haftbar
Wenn Kinder parkende Autos beschädigen, müssen sie schon ab dem siebten Lebensjahr dafür haften. Zwar gilt für Kinder im Straßenverkehr eigentlich eine Haftungsgrenze von zehn Jahren – wer jünger ist, kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden. Aber im „ruhenden Verkehr“ bleibt es bei der regulären Grenze von sieben Jahren, entschied der Bundesgerichtshof. Denn da kommt die typische Betriebsgefahr eines Kfz nicht zum Tragen. In den beiden vorliegenden Fällen hatten Neunjährige geparkte Autos beschädigt – einmal bei einem Kickboard-Wettrennen, das andere Mal beim Radfahren (Az. VI ZR 335/03, 365/03).
Wichtig: Kinder haften nur, wenn sie reif genug sind, ihr Fehlverhalten zu verstehen. Das prüfen die Gerichte im Einzelfall. Es haftet nur das Kind, nicht die Eltern. Geschädigte müssen sich also gedulden, bis das Kind alt genug ist und eigenes Geld hat, um den Schaden zu ersetzen. Die Eltern müssen nur zahlen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Tipp: Eltern sollten auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Deren Schutz erstreckt sich auch auf die Kinder.
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