18.09.2012

Frage und Antwort: Wer bezahlt nasses Parkett?

H. Schulte, Köln: Meine alte Waschmaschine ist ausgelaufen. Nun ist das Parkett hin. Der Vermieter will von mir Schadenersatz. Muss meine Haftpflichtpolice zahlen oder seine Gebäudeversicherung?

Finanztest: Zunächst zahlt der Gebäude­versicherer. Doch danach prüft er, ob er Sie als Schaden­ver­ursacher in Regress nehmen kann. Das kann er nicht, wenn der Vermieter den Versicherungs­beitrag mit den Betriebs­kosten auf die Mieter umlegt (BGH, Az. VIII ZR 28/04) und wenn Sie nicht grob fahr­lässig waren. Manche Gerichte halten es für grob fahr­lässig, wenn jemand bei einer Maschine ohne Aqua­stopp das Wasser längere Zeit nicht abdreht (OLG Zweibrü­cken, Az. 1 U 135/01). Mit Aqua­stopp sehen Gerichte darin meist kein Problem.

Bei grober Fahr­lässig­keit hilft aber Ihre Privathaft­pflicht­versicherung. Sie zahlt auch dann. Wichtig ist, dass Schäden an Miet­wohnungen in der Privathaft­pflicht mitversichert sind. Meist ist das so, manche Gesell­schaften gehen bis 5 Millionen Euro, andere legen die Grenze nied­riger.

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