H. Schulte, Köln: Meine alte Waschmaschine ist ausgelaufen. Nun ist das Parkett hin. Der Vermieter will von mir Schadenersatz. Muss meine Haftpflichtpolice zahlen oder seine Gebäudeversicherung?
Finanztest: Zunächst zahlt der Gebäudeversicherer. Doch danach prüft er, ob er Sie als Schadenverursacher in Regress nehmen kann. Das kann er nicht, wenn der Vermieter den Versicherungsbeitrag mit den Betriebskosten auf die Mieter umlegt (BGH, Az. VIII ZR 28/04) und wenn Sie nicht grob fahrlässig waren. Manche Gerichte halten es für grob fahrlässig, wenn jemand bei einer Maschine ohne Aquastopp das Wasser längere Zeit nicht abdreht (OLG Zweibrücken, Az. 1 U 135/01). Mit Aquastopp sehen Gerichte darin meist kein Problem.
Bei grober Fahrlässigkeit hilft aber Ihre Privathaftpflichtversicherung. Sie zahlt auch dann. Wichtig ist, dass Schäden an Mietwohnungen in der Privathaftpflicht mitversichert sind. Meist ist das so, manche Gesellschaften gehen bis 5 Millionen Euro, andere legen die Grenze niedriger.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen