Honig und Gentechnik: Urteil bringt Wende ins Honig-Glas

Honig und Gentechnik Meldung

08.09.2011

Deutsche Imker, Gentechnik-Kritiker und Verbrau­cher freuen sich: Honig, der auch nur Pollenspuren von genetisch veränderten Pflanzen enthält, darf nur noch mit vorheriger Zulassung in den Handel. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden. Damit bestätigt er für Honig die Forderung nach einer „Null-Toleranz“-Regelung für jegliche Spuren genetisch veränderten Materials. Das Urteil hat weitreichende Folgen für den Markt und die Verbraucher. test.de klärt auf.

Imker aus Augsburg setzt sich durch

Honig mit Pollen, die von genetisch veränderten Pflanzen stammen, darf nicht mehr verkauft werden. Ausnahme: Der Honig hat eine spezielle Zulassung und ist entsprechend gekennzeichnet. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar gestellt. Bislang wurden Pollen genetisch veränderter Pflanzen im Honig hingenommen. Denn sie galten als zufällig und unvermeidbar, weil die Bienen Nektar von gentechnisch veränderten Pflanzen sammeln und dabei Pollen dieser Pflanzen mitnehmen. Doch 2005 hatte ein Imker aus Augsburg auf Schadenersatz geklagt. Der Anlass: In seiner Honigernte waren Pollen von genetisch verändertem Mais der Sorte MON 810. Den Mais hatte der Freistaat Bayern auf einem Versuchsfeld in der Nachbarschaft angebaut. Der Imker, der seinen Honig aus eigenen Stücken vernichtete, hat nun durch das EuGH-Urteil die Aussicht auf Schadenersatz.

Bisherige Rechtslage

Bislang musste „gentechnisch verändert“ nur auf Lebensmitteln stehen, wenn der Anteil an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Produkt mehr als 0,9 Prozent betrug. Lag er darunter und war er zufällig oder technisch unvermeidbar, galt keine Kennzeichnungspflicht.

Pollen sind jetzt eine „Zutat“

Das Urteil des EuGH markiert eine Kehrtwende von der bisherigen Rechtsauffassung. Der Schwellenwert von 0,9 Prozent traf für Honig praktisch nie zu. Denn Honig enthält insgesamt nur 0,1 bis 0,5 Prozent an Pollen. Davon wiederum kann nur ein minimaler Anteil überhaupt gentechnisch verändert sein und ist somit nur sehr schwer aufzuspüren. Neu ist: Seit dem Urteil gelten solche Pollen als „aus GVO hergestellt“ und als „Zutat“ im Honig. Damit beschreitet der EuGH Neuland, denn diese Zutat wird weder absichtlich in den Honig gegeben noch wirkt sie sich qualitativ aus. Nun fallen dadurch auch Spuren von GVO-Pollen unter die Zulassungspflicht. Somit ergeben sich folgende Fälle:

  • Eine genetisch veränderte Pflanze ist für Lebensmittel zugelassen. In diesem Fall erstreckt sich die Zulassung nun auch auf Honig. Er darf dann verkauft werden, unterliegt jetzt jedoch der üblichen Kennzeichnungspflicht.
  • Eine genetisch veränderte Pflanze ist für Lebensmittel nicht zugelassen. In diesem Fall führen nun bereits Spuren von GVO-Pollen im Honig dazu, dass der Honig nicht verkauft werden darf.

Einschnitt für den deutschen Honigmarkt

Betroffen sind in erster Linie Honige aus Nicht-EU-Ländern. Trotzdem ist das Urteil auch für den deutschen Honigmarkt einschneidend. Denn 80 Prozent der hier verkauften Honige stammen aus Importen. Der hiesige Honig könnte die große Nachfrage nicht decken. Immerhin verzehrt jeder Bundesbürger im Jahr 1,5 Kilogramm Honig. Bedeutend sind die Importe aus Kanada, Argentinien und Brasilien – alles Länder, in denen genetisch veränderte Nutzpflanzen wie Mais, Raps und Soja legal angebaut werden. In Deutschland spielt Gentechnik in der Landwirtschaft hingegen kaum eine Rolle; in Freilandversuchen werden genetisch veränderte Pflanzen lediglich auf Ackerflächen von insgesamt 10 Hektar angebaut. Zum Vergleich: Die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche beträgt 16 Millionen Hektar. Daher schließt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauchschutz (BMELV) auch nahezu aus, dass in Deutschland gewonnener Honig des Jahrgangs 2011 Pollen von genetisch veränderten Pflanzen enthält.

35 Honige im Test

Die Stiftung Warentest hat 2009 mit aktuellen Analysemethoden 35 Honige untersucht siehe Test Honig. Dabei fand sie keinen Hinweis auf gentechnisch veränderte Pollen. Auf dem Prüfstand standen auch zahlreiche Produkte, die nicht aus Deutschland oder der EU stammten. Bei einer solchen Momentaufnahme kann sich von Glas zu Glas in punkto gentechnisch veränderter Pollen ein anderes Bild ergeben. Zudem verteilen sich die wenigen Pollen nicht gleichmäßig im Honig.

Klarheit für die Verbraucher

Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass gentechnisch veränderte Pollen gesundheitsschädlich wirken. Allerdings befürchten Umweltschützer Nachteile für das Ökosystem. Wichtige Folge des Urteils: Der Verbraucher wird jetzt die Wahlfreiheit erhalten, zu Honig von gentechnisch veränderten Pflanzen zu greifen oder nicht.

Herausforderung für die Anbieter

Honig-Importeure haben es künftig schwerer: Sie müssen sicherstellen, dass keine GVO-Pollen in den Produkten sind. Das bedeutet: viele Analysen und trotzdem keine absolute Sicherheit. Das liegt auch daran, dass die Nachweis-Methoden nicht einheitlich sind. Offen ist noch, wie ein Anbieter einen Honig mit gentechnisch verändertem Pollen überhaupt zulassen kann. Abzuwarten bleibt auch, ob durch die neue Rechtslage nun vermehrt filtrierter Honig in den Handel gelangen wird. Bei der Filtration gehen dem Honig Pollen verloren. Das hat negative Folgen: So lässt sich der Nachweis auf GVO-Pollen noch schwieriger führen. Und ohne Pollen lässt sich kaum überprüfen, ob ein Honig für Sortenbezeichnungen wie Akazie, Raps, Sonnenblume typisch ist. Über Pollen führen Honigexperten – wie auch bei den Untersuchungen der Stiftung Warentest – nämlich nicht nur den botanischen, sondern auch den geografischen Herkunftsnachweis. Auf Honigetiketten muss die Filtration zwar angegeben sein, sie lässt sich aber nicht immer belegen. Bei Honigliebhabern kommt filtrierter Honig ohnehin nicht auf den Tisch: Für sie hat ein solcher Honig seinen natürlichen Charakter verloren.

Politische Konsequenzen

Das Verbraucherministerium will das Urteil prüfen und mit den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder über Konsequenzen beraten. Zudem soll ein einheitliches Vorgehen in den EU-Ländern abgestimmt werden. Für die amtliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland ergeben sich möglicherweise neue Kontroll-Schwerpunkte. Darüber hinaus ist geplant, herkömmliche Ackerflächen besser von denen mit genetisch veränderten Pflanzen zu trennen. Das alles sind gute Pläne – die Umsetzung wird aber nicht ganz einfach sein.

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