Jetzt läuft der Endspurt: Für 2012 lässt sich die Abrechnung mit dem Finanzamt noch beeinflussen. Vorausgesetzt, Steuerzahler handeln bis Silvester.
Check zu Ende des Jahres sinnvoll
Die Einkommensteuer ist ein Jahresgeschäft, sie kommt und geht mit dem Kalenderjahr. Ein Check im November oder Dezember kann also besonders ertragreich sein. Etwas Geschick kann die Belastung für die Jahre 2012 und 2013 senken. Hat etwa ein Arbeitnehmer in diesem Jahr gut verdient und erwartet 2013 geringere Einnahmen, können sich 2012 zusätzliche Werbungskosten für ihn auszahlen. Es entlastet ihn zum Beispiel, wenn er sich bis Silvester Fachbücher und andere Arbeitsmittel zulegt oder die im Januar fällige Rechnung für die gebuchte Weiterbildung noch in diesem Jahr bezahlt. Ist absehbar, dass 2013 besser wird als das Vorjahr, läuft es umgekehrt: Anschaffungen für den Job auf 2013 verschieben. Selbstständige können per Rechnungsstellung und -bezahlung ihre Einnahmen und Ausgaben oft noch besser verlagern.
Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen
Auch bei Spenden und anderen Sonderausgaben lohnt es, auf den optimalen Zahlungszeitpunkt zu achten. Das gilt ebenso für Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen. Noch wichtiger kann aber die „zumutbare Belastung“ sein. Das sind Ausgaben, für die ein Steuerzahler selbst aufkommen muss, bevor der Fiskus hilft. Die Summe beläuft sich auf 1 bis 7 Prozent der Einkünfte. Gelingt es beispielsweise, teure Zahn- oder andere Behandlungen, Kuren und größere Medikamentenbestellungen 2012 oder 2013 zu bündeln, lässt sich die Hürde besser nehmen.
Kosten für Handwerker und Haushaltshilfen
Das gilt auch für Handwerkerausgaben und Haushaltshilfen. Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr maximal 20 000 Euro Personalkosten, die ein Haushalt für Hilfe beim Putzen, Kochen und andere haushaltsnahe Tätigkeiten ausgibt sowie maximal 6 000 Euro für Handwerkerdienste. Je 20 Prozent davon erstattet das Finanzamt: bis zu 4 000 und bis zu 1 200 Euro. Entstehen beispielsweise in diesem Jahr Handwerkerkosten von 10 000 Euro, drücken nur 6 000 Euro die Einkommensteuer, der Rest wirkt sich wegen der Begrenzung nicht aus. Verteilt ein Arbeitnehmer die Arbeiten jedoch geschickt auf zwei Jahre, kann er die vollen Kosten steuersenkend ansetzen. In diesem Jahr gäbe es 1 200 Euro Steuererstattung (20 Prozent von 6 000 Euro), im kommenden Jahr wären weitere 800 Euro drin (20 Prozent von 4 000 Euro). Für 2012 zählen übrigens auch Anzahlungen auf Leistungen, die erst 2013 erbracht werden.
Steuerklassen
Stellt der Arbeitgeber am 1. Januar 2013 auf die elektronische Lohnsteuerkarte (Elstam) um, sollten sich Arbeitnehmer noch 2012 beim Finanzamt einen Ausdruck ihrer Daten holen und kontrollieren, ob alles stimmt, die Steuerklasse etwa. Stellt der Arbeitgeber später um, gilt die Lohnsteuerkarte von 2010 bis dahin weiter. Achtung: Arbeitnehmer müssen für Elstam alle Freibeträge (außer für Behinderte und Hinterbliebene) beim Finanzamt neu beantragen. Verheiratete sollten ihre Lohnsteuerklasse prüfen, besonders wenn Elterngeld oder eine andere Lohnersatzleistung ansteht. Für Arbeitslosengeld I gilt die Klasse vom 1. Januar 2013. Mehr Lohnersatz gibt es, wenn der betroffene Ehepartner Klasse V meidet.
Tipp: Wer freiwillig seine Steuererklärung oder den Antrag auf vermögenswirksame Leistungen für 2008 abgeben möchte, hat nur noch bis 31. Dezember 2012 Zeit.
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