Verkauf und Vermietung: Ab 2008 nur noch mit Ausweis
Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder vermieten will, muss ab 2008 einen Energieausweis vorlegen. Er soll es Käufer oder Mieter ermöglichen, den Energiebedarf realistisch einzuschätzen. Wer sich weigert, einen Energieausweis vorzulegen, riskiert ein bis zu 15 000 Euro teures Bußgeld.
Finanztest beantwortet alle Fragen rund um den Energieausweis und erklärt, worauf sich Immobilieneigentümer einstellen müssen.
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