Verkauf und Vermietung: Ab 2008 nur noch mit Ausweis

finanztest 08/2007

Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder vermieten will, muss ab 2008 einen Energieausweis vorlegen. Er soll es Käufer oder Mieter ermöglichen, den Energiebedarf realistisch einzuschätzen. Wer sich weigert, einen Energieausweis vorzulegen, riskiert ein bis zu 15 000 Euro teures Bußgeld.

Finanztest beantwortet alle Fragen rund um den Energieausweis und erklärt, worauf sich Immobilieneigentümer einstellen müssen.

Verkauf und Vermietung

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote