Strom und Gas: Schlichtungsstelle gestartet

Strom und Gas Meldung

01.11.2011

Bei Ärger mit dem Strom- oder Gasanbieter können sich Kunden seit dem 1. November an die neue Schlichtungs­stelle Energie wenden. test.de informiert.

Hilfe bei Ärger

Seit heute können sich Kunden von Energieversorgern bei Streit kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Langwierige und teure Gerichtsverfahren könnten damit überflüssig werden. Die Schlichtungsstelle ist zum Beispiel Ansprechpartner bei Streit um die Rechnung oder einen Bonus. Sie hilft auch, wenn es Ärger beim Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten und beim Ablesen von Wärmezählern mit dem Messdienstleister gibt. Innerhalb von drei Monaten will sich die Schlichtungsstelle mit dem entsprechenden Unternehmen einigen.

Beim Versorger beschweren

Die Kunden können die Schlichtungsstelle auch zu laufenden Streitigkeiten, zum Beispiel mit dem Anbieter Flexstrom, anrufen. Bevor Verbraucher die Schlichtungsstelle kontaktieren, müssen sie sich jedoch bei ihrem Versorger beschwert und dessen Antwort abgewartet haben. Strom- und Gasanbieter sind verpflichtet, innerhalb einer Frist von vier Wochen auf Beschwerden zu antworten. Verstreicht die Frist, können sich Kunden gleich an die neue Schlichtungsstelle wenden, ohne die Antwort abzuwarten. Im Fall Teldafax dürfte es für einen Schlichterspruch allerdings zu spät sein. „Teldafax ist insolvent, da kann auch die Einigungsstelle nichts mehr bewirken,“ sagt Thorsten Kasper vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Schlichter können auch nichts tun, wenn sich Kunden mit ihrem Versorger bereits vor Gericht streiten.

Ombudsmann garantiert Neutralität

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Ombudsmann Dieter Wolst

Träger der Schlichtungsstelle sind Verbände der Energiewirtschaft und Verbraucherorganisationen wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Sie sind gleichberechtigt in dem Gremium vertreten. Die Neutralität der Einrichtung soll eine unabhängige Ombudsperson an der Spitze garantieren. Den Posten hat Dieter Wolst, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, übernommen.

Empfehlungen nicht verbindlich

Die Schlichtungssprüche sind für Verbraucher und die Anbieter nicht verbindlich. Sie können immer noch vor Gericht ziehen, wenn sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Hält sich ein Unternehmen nicht an die Schlichtungsempfehlung, muss es keine Strafen befürchten.

Kontakt

Wenden Sie sich bei Ärger an die Schlichtungsstelle:

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Post: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 0 30/27 57 24 00.

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