Mietvertrag: Verbotene Klauseln
Klauseln in Formularmietverträgen gelten nicht, wenn sie unverständlich sind oder Mieter stark benachteiligen. Selbst wenn der Mieter unterschrieben hat, sind sie unwirksam. Denn die Gerichte gehen davon aus, dass der Mieter bei einem vorformulierten Vertrag auf die Einzelheiten keinen Einfluss hat. Er kann ihn nur unterschreiben oder es lassen. Deshalb prüfen die Gerichte Formularverträge besonders streng und urteilen häufig mieterfreundlich.
Finanztest erläutert den Unterschied zwischen frei ausgehandelten Mietverträgen und Formularverträgen und nennt die 20 wichtigsten unwirksamen Mietklauseln.
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