Eigentümergemeinschaft: Strom abklemmen
Normalerweise trägt die gesamte Eigentümergemeinschaft die Kosten für Heizung, Wasser, Versicherungen, Hausreinigung und Verwaltung. Doch nicht selten stellt sich ein einzelner Eigentümer quer und verweigert die Zahlungen. Dann kommen auf die anderen höhere Belastungen zu. Um das zu vermeiden, darf die Gemeinschaft dem säumigen Miteigentümer nach einem Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen jedoch die Heizung und den Warmwasserhahn zudrehen.
Finanztest erklärt das Urteil des Amtsgerichts und sagt, wie die Eigentümer vorgehen sollten, wenn ein Miteigentümer sich quer stellt.
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