Stimmrechte : Doppelt qualifizierte Mehrheit

finanztest 09/2008

Eigentümergemeinschaft

Besonders schwerwiegende Entscheidungen können die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft nur mit „doppelt qualifizierter Mehrheit“ beschließen. Diese Hürde ist zu nehmen, wenn die Gemeinschaft ihr Haus modernisieren will. Die doppelt qualifizierte Mehrheit ist auch nötig, wenn die Kosten einer Baumaßnahme anders als nach den Miteigentumsanteilen verteilt werden sollen. „Doppelt qualifiziert“ heißt:

  • Drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer müssen zustimmen. Jeder hat also nur eine Stimme, egal wie viele Wohnungen er besitzt.
  • Die zustimmenden Eigentümer müssen zusammen über mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile verfügen. Eigentümer mehrerer Wohnungen sind also nicht benachteiligt.

Beispiel: In einem Haus mit zehn gleichen Wohneinheiten besitzt ein Eigentümer sechs Wohnungen, ein Eigentümer zwei und zwei Eigentümer eine Wohnung. Es gibt also vier Eigentümer. Um eine qualifizierte Mehrheit zu erreichen, müssen mindestens drei Eigentümer zustimmen, wobei einer davon immer der Eigentümer mit den sechs Wohnungen sein muss.

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Tabelle: Regeln für die Abstimmung

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