Eigenheimförderung: Das Riester-Haus
Künftig können auch Bauherren und Wohnungskäufer Riester-Zulagen erhalten. Beim Bau oder Kauf einer Immobilie dürfen sie das auf ihrem Riester-Vertrag angesparte Vermögen als Eigenkapital verwenden. Zudem erhalten Wohneigentümer die gleichen Zulagen und Steuervorteile, die für einen klassischen Riester-Sparvertrag gelten Das hat der Bundestag beschlossen. Das neue „Eigenheimrentengesetz“ gilt rückwirkend ab 1. Januar 2008.
Finanztest erläutert das neue Gesetz zum so genannten „Wohn-Riester“ und sagt, wann Sparer es nutzen können.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen