Jeder Dritte bucht Flug, Hotel oder Pauschalreise im Internet. Doch welches Reiseportal bietet guten Service? Stimmen Werbeaussagen wie „extrem serviceorientiert“? Lohnt sich eine Rücktrittsversicherung für den Fall, dass eine Reise kurzfristig abgesagt werden muss? Hier finden Sie die Antworten der Experten Falk Murko, Birgit Brümmel und Simone Weidner im Protokoll des Chats.
Die Top 3-Fragen
Moderator: Herzlich willkommen beim test.de-Expertenchat zum Thema Reise online buchen mit unseren Finanztest-Expertinnen Birgit Brümmel und Simone Weidner und dem test-Experten Falk Murko.
NeunmalKlug: Ich habe demnächst vor, einen längeren Urlaub zu tätigen. Allerdings weiß ich nicht welche Buchungsportale wirklich zuverlässig sind, mir quasi das beste Angebot anzeigen und nicht Provisionen kassieren will. Welche können Sie mir empfehlen?
Falk Murko: Wir haben im November 2012 neun Internet-Reiseportale getestet. Das Ergebnis ist insgesamt erfreulich, bis auf zwei, die im Service schlecht waren, das heißt E-Mail- und telefonische Anfragen wurden gar nicht oder unzureichend beantwortet, es spricht nichts gegen eine Buchung bei allen übrigen getesten Anbietern. Drei waren gut: Lastminute.de, Travelscout24.de und Travelchannel.de Die Reiseangebote sind übrigens bei allen Anbietern fast gleich, da sie alle vom selben „Großhändler“ stammen. Es gibt also bei den Preisen keine Unterschiede, das trifft übrigens auch auf das Reisebüro zu, wo dieselben Reisen verkauft werden.
Moderator: ... hier die Top-2-Frage
petra68: Eine Frage zur Online-Buchung von Flügen: Ist es günstiger, über die Online-Angebot der Airlines direkt zu buchen oder über Anbieter wie billigflieger.de? Hat man dieselben Rechte über die anderen Portale?
Falk Murko: Billigflieger.de ist ein Preisvergleich, bei dem man nicht buchen kann. Wer hier die Preise vergleicht und sich für einen günstigen Anbieter entscheidet, wird per Mausklick weitergeleitet. Günstige Anbieter können Flugbörsen sein oder die Airline direkt. Was letztlich günstiger ist, muss man im Einzelfall prüfen. Ich würde empfehlen, immer zu checken, was der Flug bei der Airline direkt kostet.
Moderator: ... und die Top-3-Frage:
teddytest: Brauche ich neben dem Versicherungsschutz durch meine Mastercard Gold noch eine zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung?
Simone Weidner: Wir haben im Jahr 2011 in der Juli-Ausgabe Finanztest den Test „Kreditkarten: Vorsicht vor dem Reiseschutz“ veröffentlicht. Dabei haben wir festgestellt, dass der Schutz über die Kreditkarte meist nicht empfehlenswert ist.
Birgit Brümmel: Einige Kreditkarten-Anbieter verlangen vom Kunden einen Selbstbehalt von bis zu 20 % und die Vertragsbedingungen für die Reiseversicherungen bei den Kreditkarten sind oft veraltet. Die Versicherer dagegen haben viele der verbraucherunfreundlichen Klauseln durch bessere Regeln ersetzt. Orientieren Sie sich an unserem aktuellen Test unter test.de/reiseruecktritt.
Reiserücktrittversicherungen
hb_x: Bis wann kann ich eine Rücktrittsversicherung nach dem Buchen verschiedener Reiseleistungen bei verschiedenen Anbietern separat abschließen? Wie werden dabei verschiedene Reisebausteine (z.B. Flug, Mietwagen, Unterkunft) für den Versicherungswert der Rücktrittsversicherung zusammengerechnet? Besten Dank und Grüsse, H.B.
Birgit Brümmel: Die Versicherungssumme muss dem Preis aller gebuchten Reiseleistungen entsprechen. Bei den meisten Versicherern ist ein Versicherungsabschluss bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Antritt nur noch wenige Tage, muss die Versicherung möglichst mit der Reisebuchung meistens spätestens 3 Tage nach der Buchung erfolgen.
G42: Sind bei einer Reiserücktrittsversicherung auch Familienmitglieder versichert, die ihre Reise einzeln gebucht haben?
Simone Weidner: Ja, wenn Sie einen Familienvertrag abgeschlossen haben, ist jede Reise eines einzelnen Familienmitglieds im Rahmen der Versicherungssumme versichert.
Verreisen mit Kindern
bae02hvh: Gibt es inzwischen Reiseportale, bei denen man die Endpreise für eine Familie mit Kindern vergleichen kann? Bisher erfolgte der Preisvergleich immer anhand des Erwachsenenpreises, die Kinderermäßigungen fallen danach jedoch höchst unterschiedlich aus.
Falk Murko: Nach den Erfahrungen, die wir im Test gesammelt haben, gibt es das nicht. Der angezeigte Preis betrifft zunächst eine erwachsene Person. Erst wenn man weiterclickt, bekommt man den Gesamtpreis für die Familie. Da die Kinderermäßigungen unterschiedlich sind, ist der Preisvergleich schwierig. Da die meisten Anbieter die gleichen Buchungssysteme benutzen, befürchte ich, dass es zur Zeit noch keine besseren Preisvergleichsmöglichkeiten für Familien gibt.
Hotels online buchen
Asarine: Stimmt es, dass Hotelbuchungsportale wie Monopolisten handeln? Stimmt es, dass die Hotelbuchungsportale den Hoteliers verbieten, nebenher privat Zimmer zu vergeben, nur um den Hotelier zu zwingen, eine Provision zu zahlen, auch wenn der Gast direkt ins Hotel kommt?
Falk Murko: So stimmt es nicht, aber es steckt etwas Wahres dahinter: Große Hotelbuchungsportale nutzen ihre Macht, indem sie die Hotels vertraglich dazu verpflichten, über keinen anderen Buchungsweg einen günstigeren Preis anzubieten. Außerdem verlangen große Buchungsportale immer höhere Provisionen.
ANDY: Ist OLOTELS.COM ein seriöses Reiseportal? Ich habe dort 2 Übernachtungen in Miami gebucht und habe aber nicht so das recht Vertrauen....
Falk Murko: Getestet haben wir olotels nicht, es ist ein Hotelbuchungsportal mit Firmensitz in Hongkong. Im Internet gibt es meist positive Erfahrungen mit diesem Anbieter, grundsätzlich spricht wohl nichts gegen ihn. Wenn es allerdings Probleme gibt, ist der Gerichtsstand in Hongkong schwierig...
Selbstbehalt
Moderator: Hier eine aktuelle Frage:
teddytest: Sind die Reiserücktrittskosten-Versicherungen, die von den Vermittlern angeboten werden günstiger als ein Abschluss unmittelbar bei den entsprechenden Versicherern?
Birgit Brümmel: Nein, das kann man nicht so sagen. Auf den ersten Blick mag es so erscheinen, allerdings wird auf den Reiseportalen beim Abschluss einer Versicherung meist ein Selbstbehalt vereinbart. Vergleichbare Tarife der Versicherer haben in der Regel den gleichen Preis.
hgmues: Warum gilt die Regel nach § 312 g Abs. 2 BGB, nach der der Unternehmer die wesentlichen Merkmale einer Leistung klar und verständlich in hervorgehobener Weise angeben muss, bevor der Verbraucher durch Drücken der Bestätigungstaste den Vertrag bucht, nach Abs. 2 Satz 2 für die Vermittlung einer Rücktritts-Vollschutzversicherung nicht? Das führt dazu, dass diese Versicherung im Reisevertrag „ohne SB“ bestätigt und erst in der danach zugesandten Police kaum bemerkt kleingedruckt “mit SB“ angegeben wird und dann erst im Beiblatt mit 20%!
Simone Weidner: Tatsächlich ist auf den ersten Blick häufig nicht erkennbar, ob es sich um einen Tarif mit oder ohne Selbstbehalt handelt. Deshalb: Vor Abschluss der Versicherung unbedingt einen Blick in das Produktinformationsblatt oder in die Versicherungsbedingungen werfen. Sie können sich natürlich auch an unserem aktuellen Test test.de/reiseruecktritt orientieren. Explizit weisen wir Tarife mit und ohne Selbstbehalt aus.
Zum Vermittler oder direkt zum Anbieter?
Moderator: ... und noch eine aktuelle Frage:
LuiseM: Macht es Sinn eine Reiserücktrittskostenversicherung direkt bei der Buchung beim jeweiligen Veranstalter abzuschließen oder ist es ratsamer Tarife zu vergleichen?
Birgit Brümmel: Die Versicherungstarife auf den Reiseportalen sind meistens gut, leider bekommen Sie immer nur ein Angebot mit Selbstbehalt. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie bei einer Reisestornierung möchten, dass der Versicherer die Stornokosten komplett bezahlt. Dann empfiehlt sich ein Tarif ohne Selbstbehalt, den Sie direkt beim Versicherer abschließen sollten.
vielfliegerin: Hallo, Sie schreiben im Test Reiseportale, dass der Versicherungsschutz teilweise voreingestellt war. Soweit ich weiß, ist das nicht mehr der Fall. Es gab ein Urteil dazu. Können Sie das bestätigen?
Falk Murko: Gesetzlich verboten ist diese Praxis schon lange, nur haben sich einige Veranstalter nicht daran gehalten, bzw. halten sich bis heute nicht daran. Die 9 getesteten Portale verzichten darauf, während der Testphase war das aber noch nicht bei allen der Fall.
Buchen in Reisebüros
Moderator: ...und noch eine aktuelle Frage:
Globetrotter: Ist das Buchen in einem Reisebüro (immer) teurer als über das Internet? Lohnt sich der Gang in ein Reisebüro vor Ort überhaupt noch?
Falk Murko: Die Reiseangebote im Internet und im Reisebüro sind weitgehend identisch, deshalb gibt es auch keine Preisunterschiede. Wer eine persönliche Beratung wünscht, ist im Reisebüro völlig richtig und muss nicht fürchten, dass er für die Reise dort mehr bezahlt. Die persönliche Suche im Internet hat den Vorteil, dass man wirklich intensiv nach günstigen, guten Reisen suchen kann und vielleicht ein Schnäppchen findet, das das Reisebüro übersehen hat.
donauwelle: Meine Frage: Habe ein Schreiben von der Versicherung bekommen, dass meine Reiserücktrittsversicherung nun nach fünf Jahren ausläuft und habe ein Angebot für eine neue Versicherung bekommen. Habe die Rücktrittsversicherung vor fünf Jahren mal bei der Buchung einer Pauschalreise in die Türkei abgeschlossen. Es handelt sich um einen Jahresvertrag. Ich dachte, der läuft automatisch jahrelang weiter?
Simone Weidner: Generell läuft ein Jahresvertrag automatisch unbefristet weiter, wenn er nicht von Ihnen gekündigt wird. Eine Ausnahme gibt es für Jahrespolicen, die Onlineportale oder Reisebüros vermitteln. Sie enden automatisch nach 5 Jahren Laufzeit. Das ist in der EU-Vermittlerrichtlinie, die seit 2007 gilt, festgelegt. Für Verträge, die Sie direkt beim Versicherer abschließen, gilt die 5-Jahres-Frist nicht.
Felix: Wir (Ehepaar) haben einen Reiserücktrittsversicherungs-Jahresvertrag, der automatisch weiterläuft (Zurich-Versicherung). Meine Frau ist 70 geworden, jetzt werde ich 70 – muss ich eine Änderung vornehmen oder muss der Versicherer sich melden?
Birgit Brümmel: Das Lebensalter ist für Neuabschlüsse relevant. Wenn Sie einen Jahresvertrag haben und älter werden, müssen Sie selbst nichts unternehmen. Es kann aber sein, dass Sie Post vom Versicherer bekommen und dieser für eine Vertragsverlängerung den Preis erhöht – dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Flüge umbuchen
Moderator: ...und noch eine aktuelle Frage:
Reiseguru: Ich habe bei Flüge.de einen Flug gebucht und möchte kurzfristig umbuchen. Allerdings ist mir nicht klar wer zuständig ist: das Reiseportal oder die Fluggesellschaft?
Falk Murko: Grundsätzlich müssen Sie sich an die Stelle wenden, bei der Sie den Flug gebucht haben. Da dies ein Reiseportal ist, kann es passieren, dass die Umbuchungsgebühren doppelt anfallen: einmal für das Portal und einmal für die Fluggesellschaft.
GHWunstorf: Nach der Online-Flugbuchung wurden mehrfach von der Fluggesellschaft die Abflugzeiten (sowohl am Start- als auch am Zielort) geändert. In der Regel so ungünstig, dass die Abflugzeit wesentlich später, der Rückflug früher erfolgte als gebucht. Damit geht nicht nur wertvolle Urlaubszeit verloren, hat auch Auswirkungen auf Folgeverträge (z.B. Mietwagen). Welche Abweichungen muss ich als Kunde akzeptieren, wann kann Regressanspruch erfolgen bzw. der Flug storniert werden?
Falk Murko: Zunächst kommt es darauf an, ob es sich um einen reinen Flug oder um eine Pauschalreise handelt. Die Rechtslage ist sehr unterschiedlich. Bei Flügen innerhalb Europas haben die Passagiere umfangreiche Rechte. Ausführlich informieren können Sie sich darüber unter test.de/fluggastrechte. Wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, ist es etwas schwieriger: Dann muss der Reisende gewisse Flugänderungen hinnehmen, es darf allerdings kein ganzer Urlaubstag dafür verloren gehen. Und vor allen Dingen: An- und Abreisetage gelten in der Regel nicht als Urlaubstag. Dies muss aber im Kleingedruckten der Veranstalter ausdrücklich geregelt sein.
Gründe für den Reiserücktritt
kopfrechnerin: Wenngleich das Thema Schwangerschaft auf den ersten Blick wie selbstverständlich zu den versicherten Gründen für einen Reiserücktritt bei Ihrem Testsieger zählt, so lohnte doch der Anruf bei der Würzburger. Dabei klärte man mich auf, dass dies lediglich für den Fall der Feststellung einer vormals nicht bekannten Schwangerschaft gelte. Bei bestehenden Schwangerschaften gelten nur Frühgeburten bzw. Schwangerschaftsabbrüche als Gründe. Können Sie mir einen alternativen Versicherer nennen? Danke!
Birgit Brümmel: Hier handelt es sich offenbar um ein Missverständnis. Wegen der Schwangerschaft an sich können Sie natürlich nicht zurücktreten, wenn Sie zum Zeitpunkt der Reisebuchung bekannt war. Wenn aber während einer regelrecht verlaufenden Schwangerschaft Komplikationen auftreten, ist dies natürlich auch versichert. Dann handelt es sich um eine unerwartete schwere Erkrankung, die einen Rücktritt rechtfertigt.
Moderator: ...und eine aktuelle Frage:
München: Ich habe von der Versicherung bei einem Reiserücktritt die Stornierung des Mietwagens nicht ersetzt bekommen. Begründung: Gebühren für eine Stornierung sind keine Stornokosten. Ist das korrekt?
Simone Weidner: Ja, das ist ein Problem. In den meisten Bedingungen besteht kein Versicherungsschutz für Bearbeitungsgebühren für eine Stornierung.
Birgit Brümmel: Versichert ist nur die gebuchte Leistung, also der Preis, den Sie für die gebuchte Leistung zahlen. Nicht versichert sind Kosten, die im Nachhinein in Rechnung gestellt werden und daher nicht versichert waren. Die meisten Versicherer schließen solche nachträglich gestellten Stornogebühren in ihren Bedingungen ausdrücklich aus.
Simone Weidner: In der Finanztest-Ausgabe 02/2013 wird ein ähnlicher Fall beschrieben.
Höhere Gewalt
K. Ast: Wie ist das bei Streiks, Unwettern, höhere Gewalt usw. Wann kriegt man sein Geld zurück, wann braucht man eine Versicherung?
Falk Murko: Bei höherer Gewalt trägt der Fluggast das Risiko. Aber mitunter ist strittig, was als höhere Gewalt bezeichnet wird, das müssen dann die Gerichte entscheiden.
Simone Weidner: Auch Rücktrittsversicherer springen in der Regel nicht ein. Etwas anderes gilt bei Elementarereignissen wie Erdbeben. Die Erstattungssummen sind aber oft begrenzt, zum Beispiel auf 5 000 Euro.
Birgit Brümmel: Eine gute Rücktrittsversicherung tritt meist bei folgenden Gründen ein: schwerer Unfall, Tod von nahen Angehörigen, unerwartete schwere Krankheit, schwerer Schaden am Eigentum, Arbeitsplatzverlust.
Miesenheimer: Wie ist das mit Ländern wie Ägypten, Tunesien und anderen potenziell unruhigen Regionen. Wann zahlt die Rücktrittversicherung? Danke.
Birgit Brümmel: Wenn es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die jeweilige Region gibt, zahlt in der Regel der Reiseveranstalter den Reisepreis zurück. Die Versicherung springt hier nicht ein (siehe oben).
Versicherungen im Paket
ana: Gibt es gute Rundumversicherungen? (Rücktritt, Auslandskrankenschutz, Gepäck)?
Simone Weidner: Diese Rundumversicherungen, die im Paket angeboten werden, haben wir nicht getestet. Den Abschluss solcher Pakete empfehlen wir eigentlich nicht, da sie intransparent sind und man möglicherweise einzelne Aspekte bereits anderweitig versichert hat. Auf unserer Internetseite finden Sie alles rund um Reiseversicherungen unter test.de/reiseversicherungen.
Moderator: ...und noch eine aktuelle Frage:
Globetrotter: Brauche ich heutzutage überhaupt noch eine Reisegepäckversicherung oder zahlt bei Beschädigung oder Verlust des Gepäcks die Airline?
Simone Weidner: Eine Reisegepäckversicherung brauchen Sie nicht unbedingt. In der Praxis erweist es sich für viele Kunden als schwierig, überhaupt Geld vom Versicherer zu bekommen. Das belegen auch viele Gerichtsurteile. Aber ein Infodokument über die Preise und Leistungen finden Sie unter test.de/reisegepaeck.
Falk Murko: Bei Verlust und Beschädigung muss man Ansprüche an die Airline stellen. Die gesetzlich garantierten Beträge, die man dafür bekommt, sind allerdings nicht sehr hoch. Wertvolle Gegenstände sollte man entweder mit ins Handgepäck nehmen oder versichert aufgeben.
Moderator: Kommen wir zu unserer letzten Frage im heutigen Chat.
N. Deeks: Warum werden bei einigen Portalen die Gesamtpreise erst am Ende angezeigt und sind beträchtlich höher?
Falk Murko: Grundsätzlich sind die Anbieter gesetzlich verpflichtet, sofort Endpreise anzuzeigen. Es gibt aber Ausnahmen. Bei der Flugbuchung können variable Kosten zum Beispiel für Gepäck später hinzugefügt werden, sie müssen allerdings angekündigt werden.
Moderator: Die Chat-Zeit ist auch schon fast um: Wollen Sie noch ein kurzes Schlusswort an die User richten?
Simone Weidner: Vielen Dank, es hat Spaß gemacht. Und: Augen auf beim Reisekauf
Moderator: Das waren 60 Minuten test-Expertenchat. Vielen Dank an die User für die vielen Fragen, die wir aus Zeitgründen leider nicht alle beantworten konnten. Vielen Dank auch an Birgit Brümmel, Simone Weidner und Falk Murko, dass Sie sich die Zeit für die User genommen haben. Das Chat-Team wünscht allen noch einen schönen Tag.
Weitere Informationen:
...Test Internet-Reiseportale
...Test Reiserücktrittsversicherung auf Portalen und direkt beim Versicherer
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