Bildungsurlaub: Zusätzlich fünf Tage Urlaub
Urlaub dürfen Arbeitnehmer nicht nur zur Erholung machen. In den meisten Bundesländern gibt es zusätzlich fünf Tage zur individuellen Fort- und Weiterbildung arbeitsfrei. Damit das in diesem Jahr noch klappt, sollten sie sich bald darum kümmern. Denn Arbeitgeber genehmigen Bildungsurlaub nur, wenn er vier bis sechs Wochen vor Beginn des Kurses beantragt wurde.
Gesetzlichen Anspruch haben darauf Arbeitnehmer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die bezahlte Freistellung können Arbeitgeber nur aus zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen, beispielsweise weil andere zur selben Zeit Anspruch auf Urlaub haben.
Tipp: Anerkannte Kurse finden Sie in zahlreichen Datenbanken im Internet. Auskünfte erteilen auch Betriebsräte, Gewerkschaften und Bürgerberatungsstellen der Kommunen.
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