
| Arbeitsamtsförderung | ||
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| Gesetz: | Sozialgesetzbuch Drittes Buch ("SGB III-Förderung"). | |
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Voraus- setzungen: |
[###LI###]Antragsteller muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens zwölf Monate eine ver- sicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt oder Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe gehabt haben.[###/LI###] |
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| [###LI###]Antragsteller ist verpflichtet, sich vor Lehrgangsbeginn vom Arbeitsamt beraten zu lassen und dessen Zustimmung abzuwarten.[###/LI###] |
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| [###LI###]Die Maßnahme muss als förderungswürdig anerkannt sein.[###/LI###] | ||
| [###LI###]Bei Vollzeitmaßnahmen sind zwischen 25 und 35 Wochenstunden gefordert, bei Teil- zeitweiterbildung mindestens zwölf.[###/LI###] |
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| [###LI###]Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. [###/LI###] | ||
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Finanzielle Förderung: |
[###LI###]Erstattung der Weiterbildungskosten (Kosten für die Feststellung der Eignung, Lehr- gang, auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Fahrtkosten).[###/LI###] |
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| [###LI###]Bei Vollzeitmaßnahmen Unterhaltsgeld (Höhe orientiert sich an der Berechnung des Arbeitslosengeldes, wenn die Maßnahme gleich im Anschluss an die Beschäftigung statt- findet. Bei Personen, die vorher arbeitslos waren, richtet sich der Unterhalt nach ihrem Arbeitslosengeld oder der Arbeitslosenhilfe).[###/LI###] |
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| Zielgruppe: | [###LI###]Arbeitslose.[###/LI###] | |
| [###LI###]Arbeitnehmer, die bereits gekündigt sind, deren Firma vom Konkurs bedroht ist oder deren befristete Tätigkeit nicht verlängert wird.[###/LI###] |
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| [###LI###]Beschäftigte ohne Berufsabschluss.[###/LI###] | ||
| [###LI###]Teilzeitbeschäftigte, wenn die Weiterbildung für eine Vollzeitbeschäftigung erforderlich ist.[###/LI###] | ||
| Zuständig: | Arbeitsamt, im Internet: www.arbeitsamt.de. | |
| Wichtig: | Unterhaltsgeld für Teilzeitlehrgänge nur unter besonderen Voraussetzungen. | |
| Begabtenförderung | ||
| Gesetz: | Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. | |
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Voraus- setzungen: |
[###LI###]Abgeschlossene Berufsausbildung oder Ausbildung in einem bundeseinheitlich geregel- ten Fachberuf des Gesundheitswesens wie Kinderkrankenschwester oder Hebamme.[###/LI###] |
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| [###LI###]Abschlussnote besser als "gut" oder besonders erfolgreiche Teilnahme an einem über- regionalen Leistungswettbewerb nachweisen oder Betrieb oder Berufsschule begründen den Vorschlag auf Begabtenförderung.[###/LI###] |
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| [###LI###] Ziel: Begabten und leistungsbereiten Nachwuchskräften gleich nach der Berufsausbil- dung eine Qualifizierung im erlernten Beruf zu ermöglichen.[###/LI###] |
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Finanzielle Förderung: |
[###LI###]Höchstens drei Jahre lang bis zu 1.800 Euro pro Jahr.[###/LI###] | |
| [###LI###]Eigenanteil: 20 Prozent, maximal 120 Euro pro Monat. [###/LI###] | ||
| [###LI###]Ersetzt werden: Kosten für die Teilnahme in tatsächlicher Höhe (inkl. Fahrt-, Aufenthalts- und Materialkosten sowie für Handwerkszeug).[###/LI###] |
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| [###LI###]Bei mehrtägiger Abwesenheit vom Wohnort Zuschüsse zum Lebensunterhalt (20 Euro Tagegeld und 20 Euro Übernachtungsgeld, bei Nachweis höherer Übernachtungskosten bis zu 40 Euro je Übernachtung, Sonderregeln für Maßnahmen im Ausland).[###/LI###] |
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| Zielgruppe: | Personen bis zum 25. Lebensjahr. | |
| Zuständig: | Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Stiftung Begabtenförderungs- werk berufliche Bildung, Tel. 02 28/1 04 41 00, Internet: www.begabtenfoerderung.de. |
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| Wichtig: | [###LI###]Gefördert werden auch berufsübergreifende Maßnahmen.[###/LI###] | |
| [###LI###]Förderschwerpunkt sind Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland. Die Anschaffung von Computerhard- und -software wird nicht gefördert.[###/LI###] |
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| Bildungsurlaub | ||
| Gesetz: | Bildungsurlaubsgesetze der Länder. Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen haben kein solches Gesetz. |
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Voraus- setzungen: |
[###LI###]Träger und die Bildungsmaßnahme müssen vom jeweiligen Bundesland anerkannt sein.[###/LI###] | |
| [###LI###]Der Kurs muss der beruflichen oder politischen Bildung dienen. Bremen und Schleswig- Holstein erkennen auch allgemeine Weiterbildung an.[###/LI###] |
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Finanzielle Förderung: |
[###LI###]Der Antragsteller wird vom Arbeitgeber für bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr oder zehn Tage in zwei Jahren freigestellt. Der Lohn wird fortgezahlt.[###/LI###] |
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| [###LI###]Kursgebühren, Fahrt- und Unterbringungskosten muss der Arbeitgeber nicht überneh- men. Wenn er vom Nutzen des Kurses überzeugt ist, wird er vielleicht trotzdem zahlen oder zumindest einen Zuschuss gewähren.[###/LI###] |
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| Zielgruppe: | Arbeitnehmer in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst. | |
| Zuständig: | Arbeitgeber, Infos: Betriebsrat, Gewerkschaften oder im Internet: www.bildungsurlaub.com | |
| Wichtig: | [###LI###]Bildungsurlaub sollte mindestens vier bis sechs Wochen vor Beginn des Kurses beim Arbeitgeber beantragt werden. [###/LI###] |
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| [###LI###]Die Zustimmung darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen und nicht dauerhaft verweigert werden.[###/LI###] |
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| Meisterbafög | ||
| Gesetz: | Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) | |
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Voraus- setzungen: |
[###LI###]Die Maßnahme muss auf eine Fortbildungsprüfung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) vorbereiten oder eine Fortbildung im Gesundheits- und Pflegebereich beinhalten.[###/LI###] |
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| [###LI###]Vollzeitmaßnahmen dürfen nicht länger als drei Jahre dauern, müssen insgesamt min- destens 400 Stunden bei mindestens 25 Stunden an vier Werktagen umfassen. [###/LI###] |
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| [###LI###]Für Teilzeitmaßnahmen ist eine Höchstdauer von vier Jahren vorgesehen. Innerhalb von acht Monaten muss der Lehrgang mindestens 150 Stunden umfassen.[###/LI###] |
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Finanzielle Förderung: |
[###LI###]Der so genannte Maßnahmebetrag deckt die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. (Höchstens 10.226 Euro. 35 Prozent sind Zuschuss und müssen nicht zurückgezahlt werden. 65 Prozent sind Darlehen.)[###/LI###] |
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| Monatlicher Unterhalt | ||
| [###LI###]für Alleinstehende ohne Kind: 230 Euro Zuschuss + 384 Euro Darlehen.[###/LI###] | ||
| [###LI###]für Alleinerziehende je Kind zusätzlich 128 Euro Zuschuss zu den Kinderbetreuungs- kosten.[###/LI###] |
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| [###LI###]für Verheiratete: 230 Euro Zuschuss + 599 Euro Darlehen + 179 Euro Darlehen für jedes Kind.[###/LI###] |
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| Zielgruppe: | [###LI###]Handwerker, Techniker und andere Fachkräfte, die sich selbstständig machen wollen.[###/LI###] | |
| [###LI###]Auch Ausländer, die bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und erwerbs- tätig gewesen sind.[###/LI###] |
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| Zuständig: | Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten Infos: 0 800/6 22 36 34, im Internet: www.meister-bafoeg.de. |
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| Wichtig: | [###LI###]Der Unterhalt verringert sich, wenn das Vermögen des Antragstellers über dem Frei- betrag von 35.791 Euro (+ 1.790 Euro für Ehepartner + 1.790 Euro je Kind) liegt. Zum Vermögen zählen Bargeld, Sparguthaben, bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Wertpapiere.[###/LI###] |
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| [###LI###]Zwei Jahre nach Ende der Maßnahme (ausnahmsweise bis zu sechs Jahre) ist das Dar- lehen mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen. [###/LI###] |
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| [###LI###]Wenn der Teilnehmer innerhalb von drei Jahren nach Ende der Maßnahme ein Unter- nehmen gegründet und mindestens zwei sozialversicherungspflichtige Angestellte hat, können ihm 75 Prozent des restlichen Darlehens erlassen werden.[###/LI###] |
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| Steuervergünstigung | ||
| Gesetz: | Einkommensteuergesetz (EStG) | |
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Voraus- setzungen: |
Bildungskosten sind steuerlich als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzbar. | |
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Finanzielle Förderung: |
[###LI###]Abzug von Teilnahmegebühren, Lernmittel- und Reisekosten.als Werbungskosten, wenn die Maßnahme die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Steuerersparnis nur, wenn Wer- bungskosten insgesamt höher sind als der Pauschbetrag von 1.044 Euro.[###/LI###] |
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| [###LI###]Meist ungünstiger: Absetzbarkeit von bis zu 920 Euro als Sonderausgaben (über Pauschbetrag von 36/72 Euro im Jahr für Alleinstehende/Ehepaare). Die setzt das Finanzamt an, wenn die Beamten einen Maßnahme als eine neue Ausbildung bewerten. [###/LI###] |
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| Zielgruppe: | Arbeitnehmer. | |
| Zuständig: | Finanzamt. | |
| Wichtig: | Bei der Entscheidung, ob Bildungskosten als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzbar sind, gehen die Meinungen oft auseinander. Wenn Ihr Finanzamt die Kosten nicht in voller Höhe anerkannt, sollten Sie Einspruch einlegen. Die Entscheidung wird dann überprüft. |
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