19.04.2013

Weiterbildung finanzieren: Geld und Zeit für die Bildung

Zuschüsse der Bundes­länder

Von Brandenburg bis Thüringen – in neun Bundes­ländern kommen vor allem Arbeitnehmer in den Genuss von Bildungs­schecks.

Brandenburg: Bis 70 Prozent der Kosten

  • Wer wird gefördert? Beschäftigte mit Haupt­wohn­sitz in Brandenburg sowie Beschäftigte, die Arbeits­losengeld II beziehen (so genannte Aufstocker) und Mütter und Väter in Eltern­zeit. Sie dürfen im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teil­genommen haben.
  • Was wird gefördert? Vom Betrieb unabhängige berufliche Weiterbildungen sowie Maßnahmen zur persönlichen Karriereentwick­lung und zur individuellen Berufs­wegeplanung. Die Weiterbildung muss mindestens 715 Euro kosten, eine Ober­grenze gibt es nicht. Pro Person gibt es höchs­tens einen Bildungs­scheck pro Jahr, die Weiterbildung darf aber über mehrere Jahre laufen.
  • Wie wird gefördert? Interes­sierte beantragen spätestens sechs Wochen vor Kurs­beginn einen Bildungs­scheck. Dafür müssen sie drei vergleich­bare Weiterbildungs­angebote vorlegen. Den ausgefüllten Scheck reichen sie beim Kurs­anbieter ein. Das Land finanziert bis zu 70 Prozent der Kurs­gebühren, die Teilnehmer selbst zahlen beim Anbieter nur ihren Eigen­anteil in Höhe von 30 Prozent. Das Antrags­verfahren für den Bildungs­scheck läuft komplett online, zuvor muss der Antrag­steller aber eine der Beratungs­stellen kontaktieren. Der Bildungs­scheck ist sechs Monate lang gültig.
  • Wer informiert? Die Lasa Brandenburg unter www.bildungsscheck-brandenburg.de.

Bremen: Weiterbildungs­scheck bis 500 Euro

  • Wer wird gefördert? Erwerbs­fähige Personen, die in Bremen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahres­einkommen nicht über 25 600 Euro (Ehepaare 51 200 Euro) liegt. Im laufenden Kalender­jahr dürfen sie noch keinen Bremer Weiterbildungs­scheck erhalten haben. Firmen, die nicht mehr als 50 Menschen in Voll­zeit beschäftigen, können Fördermittel für bis zu zehn Mitarbeiter beantragen.
  • Was wird gefördert? Teil­nahme­gebühren für berufs­bezogene Weiterbildungen. Dazu gehören auch Weiterbildungs­angebote, die der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen.
  • Wie wird gefördert? Voraus­setzung für die Förderung ist eine persönliche Beratung. Gemein­sam mit dem Berater wählt der Antrag­steller passende Weiterbildungs­angebote aus. Der Berater stellt den Scheck aus und vermerkt drei Weiterbildungs­einrichtungen, die die ausgewählten Inhalte anbieten. Welchen Kurs der Antrag­steller besucht, entscheidet er selbst. Mit dem Scheck über­nimmt das Land Bremen bis zu 50 Prozent der Kurs­gebühren, den Rest muss der Arbeitnehmer selbst oder sein Chef aufbringen. Eine Sonder­regelung gibt es für Menschen ohne abge­schlossene Berufs­ausbildung oder die eine ungelernte Tätig­keit ausüben. Bei ihnen über­nimmt das Land bis 70 Prozent der Kosten. In allen Fällen liegt die Förderoberg­renze bei 500 Euro. Der Scheck ist sechs Monate gültig.
  • Wer informiert? Arbeitnehmer, Arbeits­suchende und Selbst­ständige wenden sich an die Arbeitnehmerkammer Bremen, Unternehmer an die Handels­kammer Bremen. Weitere Informationen gibt es unter www.bremen.de/weiterbildungsberatung.

Hamburg: Weiterbildungs­bonus bis 2 000 Euro

  • Wer wird gefördert? Arbeitnehmer in kleinen und mitt­leren Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Ziel­gruppen sind Gering­qualifizierte, Personen mit Migrations­hintergrund, Auszubildende, Allein­erziehende oder Beschäftigte in Eltern­zeit. Auch Existenz­gründer, die Arbeits­losengeld I oder II bekommen, sowie so genannte Aufstocker (siehe oben) können gefördert werden.
  • Was wird gefördert? Weiterbildungen und Qualifizierungen bei anerkannten Bildungs­trägern. Dazu gehören Bildungs­träger, die nach Bundes- oder Landes­recht anerkannt, von der Staatlichen Zentral­stelle für Fern­unter­richt zugelassen oder nach einem Qualitäts­management­system zertifiziert sind.
  • Wie wird gefördert? Der Arbeit­geber muss die Notwendig­keit der Weiterbildung bescheinigen. Mit dieser Bescheinigung kann sich der Antrag­steller bei der Beratungs­stelle Punkt Bildungsmanagement beraten lassen. Wird der Antrag bewil­ligt, reicht er den Weiterbildungs­bonus beim Kurs­anbieter ein, der diesen direkt mit der Beratungs­stelle abrechnet. Je nach Zielgruppe deckt der Bonus 50 bis 100 Prozent der Fort­bildungs­kosten ab, maximal möglich sind 1 500 Euro jähr­lich. Lang­zeit­arbeits­lose, die im Rahmen eines speziellen Hamburger Förderprogramms beschäftigt sind, können bis zu 2 000 Euro bekommen.
  • Wer informiert? Ansprech­partner ist die Beratungs­stelle Punkt Bildungs­management, im Internet zu finden unter www.weiterbildungsbonus.net.

Hessen: Qualifizierungs­scheck bis 500 Euro

  • Wer wird gefördert? Beschäftigte mit Haupt­wohn­sitz in Hessen, die in Betrieben oder gemeinnützigen Organisationen mit höchs­tens 250 Mitarbeitern arbeiten und entweder keinen anerkannten Berufsab­schluss haben oder über 45 Jahre alt oder in Teil­zeit bis zu 30 Wochen­stunden oder als Ausbilder beschäftigt sind.
  • Was wird gefördert? Einmal jähr­lich eine berufliche Fort­bildung, die außer­betrieblich und bei einem zertifizierten Anbieter statt­findet. Sie soll dazu beitragen, die Beschäftigungs­fähig­keit lang­fristig zu erhalten und zu verbessern. Die berufliche Weiterbildung muss im Zusammen­hang mit der derzeitig ausgeübten Tätig­keit stehen. Für Weiterbildungs­maßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, gibt es nur einmal Geld. Ausbilder erhalten die Förderung für Kurse, die direkt mit ihrer Ausbildungs­tätig­keit zusammenhängen, also etwa Methoden­kompetenz oder Konfliktbewältigung in der Ausbildungs­tätig­keit. Die Kurse sollten in der Hessischen Weiterbildungs­daten­bank einge­tragen sein.
  • Wie wird gefördert? Nach einer Beratung in einer Beratungs­stelle erhält der Antrag­steller ein Protokoll. Dieses muss er an den Verein Weiterbildung Hessen schi­cken. Der Verein stellt dann den Qualifizierungs­scheck aus, der 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung abdeckt. Es gibt maximal 500 Euro.
  • Wer informiert? Die Beratungs­stellen unter www.qualifizierungsschecks.de.

Meck­lenburg-Vorpommern: Scheck für Unternehmen und Gründer

  • Wer wird gefördert? Es gibt Bildungs­schecks für Unternehmen und Bildungs­schecks für Existenz­gründungen und Unter­nehmens­nach­folgen.
  • Was wird gefördert? Gründer können an einem Grund­kurs aus dem Bereich Betriebs­wirt­schaft mit 48 Stunden und an höchs­tens 5 Spezial­kursen mit je acht Unterrichts­stunden zu Einzel­themen, zum Beispiel Recht und Steuern oder Marketing teilnehmen. Auch für die individuelle Beratung und Begleitung ihres Vorhabens gibt es den Zuschuss. Unternehmen können den Bildungs­scheck für Mitarbeiter erhalten, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen.
  • Wie wird gefördert? Gründer und Nach­folger erhalten über den Bildungs­scheck einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Kosten. Unternehmen erhalten bis zu 75 Prozent der Kosten für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, höchs­tens 500 Euro je Bildungs­scheck.
  • Wer informiert? Unternehmer wenden sich an die GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung, Gründer an die für sie zuständige Industrie- und Handels­kammer oder an die Handwerks­kammer Meck­lenburg-Vorpommern. Ansprech­partner und weitere Informationen bietet die Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg Vorpommern.

Nord­rhein-West­falen: Bildungs­scheck bis 500 Euro

  • Wer wird gefördert? Arbeitnehmer in Betrieben in Nord­rhein-West­falen. Sie dürfen im laufenden und im Vorjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teil­genommen haben. Auch Berufs­rück­kehrer wie Frauen nach der Familien­phase können unter bestimmten Umständen gefördert werden. Das gilt auch für Existenz­gründer in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Bestimmte Ziel­gruppen können jähr­lich einen Bildungs­scheck bekommen, dazu gehören befristet Beschäftigte, über 50-jährige Arbeitnehmer, Zeit­arbeits­kräfte, Berufs­rück­kehrer, Personen ohne Berufs­abschluss und solche, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können die Förderung für bis zu 20 ihrer Mitarbeiter beantragen.
  • Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen oder Schlüssel­qualifikationen vermitteln. Reine arbeits­platz­bezogene Anpassungs­maßnahmen, etwa eine Schulung an einer Maschine, zählen nicht dazu.
  • Wie wird gefördert? Nach einer verbindlichen Bildungs­beratung in einer der Beratungs­stellen des Landes wird ein Bildungs­scheck ausgestellt. Der deckt 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung ab, maximal aber 500 Euro. Den Scheck löst der Antrag­steller dann bei einem der drei auf dem Schein vermerkten Kurs­anbieter ein.
  • Wer informiert? Die Beratungs­stellen unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Rhein­land-Pfalz: Qualisch­eck bis 500 Euro

  • Wer wird gefördert? Angestellte, gering­fügig Beschäftigte („Mini-Jobber“), Berufs­rück­kehrer und Existenz­gründer in den ersten fünf Jahren nach der Unter­nehmens­gründung. Der Antrag­steller muss in Rhein­land-Pfalz wohnen oder arbeiten.
  • Was wird gefördert? Einmal jähr­lich eine außer­betriebliche berufs­bezogene Weiterbildungs­maßnahme, die der Verbesserung der Fach-, Methoden, Sozial- und Persönlich­keits­kompetenz dient. Der Kurs muss mindestens 60 Euro kosten.
  • Wie wird gefördert? Das Land bezu­schusst mit dem Scheck 50 Prozent der direkten Fort­bildungs­kosten, maximal gibt es 500 Euro. Der Antrag­steller lädt sich aus dem Internet ein Antrags­formular herunter, in das er persönliche Daten und sein Weiterbildungs­ziel einträgt. Möglich ist auch, das Formular telefo­nisch zu bestellen. Das ausgefüllte Formular inklusive der geforderten Unterlagen schickt er anschließend an die zuständige Beratungs­stelle (siehe Link unten). Sobald er den Qualisch­eck erhalten hat, kann er sich für die auf dem Scheck genannte Weiterbildung anmelden. Die Kurs­gebühren muss er vorfinanzieren. Nach Ende der Weiterbildung kann er die anteilige Erstattung beantragen.
  • Wer informiert? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rhein­land-Pfalz unter www.qualischeck.rlp.de.

Sachsen: Weiterbildungs­scheck bis 80 Prozent der Kosten

  • Wer wird gefördert? Arbeitnehmer bis zu einem durch­schnitt­lichen monatlichen Brutto­einkommen von 2 500 Euro. Wer bis zu 4 150 Euro verdient, ist antrags­berechtigt ist, wenn er älter als 50 Jahre ist, in Teil­zeit arbeitet, befristetet beschäftigt, Leih­arbeitnehmer ist oder mit der geplanten Weiterbildung einen ersten akademischen Abschluss anstrebt. Förderberechtigt sind auch Arbeits­lose, die weder Arbeits­losengeld I noch Arbeits­losengeld II, das so genannte Hartz IV, oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeits­agentur erhalten.
  • Was wird gefördert? Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung werden anteilig rück­wirkend erstattet. Gefördert werden nur Seminare, die je nach Einkommen mindestens 650 oder 1 000 Euro kosten. Auch Arbeits­lose müsen einen Kurs belegen, der mindestens 650 Euro kostet. Kleiner Trost: Bei Kursen, die mehr als 3 000 Euro kosten, können sie Abschlags­zahlungen beantragen.
  • Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt je nach Einkommen 60 oder 80 Prozent der Kurs­gebühren, Arbeits­lose erhalten 80 Prozent. Der Interes­sent muss das ausgefüllte Antrags­formular zusammen mit drei Seminar­angeboten bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen. Als Angebote gelten Preis­informationen von Kurs­anbietern. Der Antrag­steller sollte seine Entscheidung möglichst für das güns­tigste Seminar schriftlich darlegen. Die SAB plant etwa sechs Wochen für die Bearbeitung ein. Erst danach darf sich der Interes­sent für die Fort­bildung anmelden. Nach Abschluss des Kurses erstattet die SAB anteilig die Kosten zurück.
  • Wer informiert? Informationen und das Antrags­formular gibt es bei der SAB unter www.sab.sachsen.de.

Thüringen: Weiterbildungs­scheck bis 500 Euro

  • Wer wird gefördert? Arbeitnehmer in kleinen und mitt­leren Betrieben sowie Selbst­ständige mit einem Jahres­brutto­einkommen zwischen 20 000 und 40 000 Euro (bei Verheirateten das Doppelte). Unter­nehmens- oder Geschäfts­sitz sollten im Bundes­land sein.
  • Was wird gefördert? Beruflich veranlasste Weiterbildungs­maßnahmen. Die Weiterbildung kann als Lehr­gang oder Seminar, aber auch als Fern­unter­richt durch­geführt werden. Die geförderten Kurse müssen von einem qualitäts­zertifizierten Weiterbildungs­träger angeboten werden.
  • Wie wird gefördert? Mit dem Weiterbildungs­scheck kann sich der Geförderte 50 Prozent der Kurs­kosten rück­erstatten lassen. Über 45-Jährige, Ausbilder und Wieder­einsteiger nach Eltern- oder Pflege­zeit bekommen einen Zuschuss von 70 Prozent. Maximal gibt es 500 Euro jähr­lich. Wer den Zuschuss mit einer Weiterbildung nicht ausschöpft, kann den restlichen Zuschuss im gleichen Jahr für einen weiteren Kurs verwenden. Das Formular für den Antrag steht auf den Internet­seiten der Gesell­schaft für Arbeits- und Wirt­schafts­förderung des Frei­staats Thüringen (GFAW). Erst nachdem der Zuschuss bewil­ligt ist, darf sich der Antrag­steller für die ausgewählte Fort­bildung anmelden. Nach Abschluss des Kurses erstattet die GFAW auf Antrag anteilig die Kosten zurück.
  • Wer informiert? Informationen und den Antrag gibt es bei der GFAW unter www.gfaw-thueringen.de.
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