Zuschüsse der Bundesländer
Von Brandenburg bis Thüringen – in neun Bundesländern kommen vor allem Arbeitnehmer in den Genuss von Bildungsschecks.
Brandenburg: Bis 70 Prozent der Kosten
- Wer wird gefördert? Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg sowie Beschäftigte, die Arbeitslosengeld II beziehen (so genannte Aufstocker) und Mütter und Väter in Elternzeit. Sie dürfen im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
- Was wird gefördert? Vom Betrieb unabhängige berufliche Weiterbildungen sowie Maßnahmen zur persönlichen Karriereentwicklung und zur individuellen Berufswegeplanung. Die Weiterbildung muss mindestens 715 Euro kosten, eine Obergrenze gibt es nicht. Pro Person gibt es höchstens einen Bildungsscheck pro Jahr, die Weiterbildung darf aber über mehrere Jahre laufen.
- Wie wird gefördert? Interessierte beantragen spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn einen Bildungsscheck. Dafür müssen sie drei vergleichbare Weiterbildungsangebote vorlegen. Den ausgefüllten Scheck reichen sie beim Kursanbieter ein. Das Land finanziert bis zu 70 Prozent der Kursgebühren, die Teilnehmer selbst zahlen beim Anbieter nur ihren Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent. Das Antragsverfahren für den Bildungsscheck läuft komplett online, zuvor muss der Antragsteller aber eine der Beratungsstellen kontaktieren. Der Bildungsscheck ist sechs Monate lang gültig.
- Wer informiert? Die Lasa Brandenburg unter www.bildungsscheck-brandenburg.de.
Bremen: Weiterbildungsscheck bis 500 Euro
- Wer wird gefördert? Erwerbsfähige Personen, die in Bremen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über 25 600 Euro (Ehepaare 51 200 Euro) liegt. Im laufenden Kalenderjahr dürfen sie noch keinen Bremer Weiterbildungsscheck erhalten haben. Firmen, die nicht mehr als 50 Menschen in Vollzeit beschäftigen, können Fördermittel für bis zu zehn Mitarbeiter beantragen.
- Was wird gefördert? Teilnahmegebühren für berufsbezogene Weiterbildungen. Dazu gehören auch Weiterbildungsangebote, die der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen.
- Wie wird gefördert? Voraussetzung für die Förderung ist eine persönliche Beratung. Gemeinsam mit dem Berater wählt der Antragsteller passende Weiterbildungsangebote aus. Der Berater stellt den Scheck aus und vermerkt drei Weiterbildungseinrichtungen, die die ausgewählten Inhalte anbieten. Welchen Kurs der Antragsteller besucht, entscheidet er selbst. Mit dem Scheck übernimmt das Land Bremen bis zu 50 Prozent der Kursgebühren, den Rest muss der Arbeitnehmer selbst oder sein Chef aufbringen. Eine Sonderregelung gibt es für Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder die eine ungelernte Tätigkeit ausüben. Bei ihnen übernimmt das Land bis 70 Prozent der Kosten. In allen Fällen liegt die Förderobergrenze bei 500 Euro. Der Scheck ist sechs Monate gültig.
- Wer informiert? Arbeitnehmer, Arbeitssuchende und Selbstständige wenden sich an die Arbeitnehmerkammer Bremen, Unternehmer an die Handelskammer Bremen. Weitere Informationen gibt es unter www.bremen.de/weiterbildungsberatung.
Hamburg: Weiterbildungsbonus bis 2 000 Euro
- Wer wird gefördert? Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Zielgruppen sind Geringqualifizierte, Personen mit Migrationshintergrund, Auszubildende, Alleinerziehende oder Beschäftigte in Elternzeit. Auch Existenzgründer, die Arbeitslosengeld I oder II bekommen, sowie so genannte Aufstocker (siehe oben) können gefördert werden.
- Was wird gefördert? Weiterbildungen und Qualifizierungen bei anerkannten Bildungsträgern. Dazu gehören Bildungsträger, die nach Bundes- oder Landesrecht anerkannt, von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen oder nach einem Qualitätsmanagementsystem zertifiziert sind.
- Wie wird gefördert? Der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit der Weiterbildung bescheinigen. Mit dieser Bescheinigung kann sich der Antragsteller bei der Beratungsstelle Punkt Bildungsmanagement beraten lassen. Wird der Antrag bewilligt, reicht er den Weiterbildungsbonus beim Kursanbieter ein, der diesen direkt mit der Beratungsstelle abrechnet. Je nach Zielgruppe deckt der Bonus 50 bis 100 Prozent der Fortbildungskosten ab, maximal möglich sind 1 500 Euro jährlich. Langzeitarbeitslose, die im Rahmen eines speziellen Hamburger Förderprogramms beschäftigt sind, können bis zu 2 000 Euro bekommen.
- Wer informiert? Ansprechpartner ist die Beratungsstelle Punkt Bildungsmanagement, im Internet zu finden unter www.weiterbildungsbonus.net.
Hessen: Qualifizierungsscheck bis 500 Euro
- Wer wird gefördert? Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen, die in Betrieben oder gemeinnützigen Organisationen mit höchstens 250 Mitarbeitern arbeiten und entweder keinen anerkannten Berufsabschluss haben oder über 45 Jahre alt oder in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden oder als Ausbilder beschäftigt sind.
- Was wird gefördert? Einmal jährlich eine berufliche Fortbildung, die außerbetrieblich und bei einem zertifizierten Anbieter stattfindet. Sie soll dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Die berufliche Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der derzeitig ausgeübten Tätigkeit stehen. Für Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, gibt es nur einmal Geld. Ausbilder erhalten die Förderung für Kurse, die direkt mit ihrer Ausbildungstätigkeit zusammenhängen, also etwa Methodenkompetenz oder Konfliktbewältigung in der Ausbildungstätigkeit. Die Kurse sollten in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingetragen sein.
- Wie wird gefördert? Nach einer Beratung in einer Beratungsstelle erhält der Antragsteller ein Protokoll. Dieses muss er an den Verein Weiterbildung Hessen schicken. Der Verein stellt dann den Qualifizierungsscheck aus, der 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung abdeckt. Es gibt maximal 500 Euro.
- Wer informiert? Die Beratungsstellen unter www.qualifizierungsschecks.de.
Mecklenburg-Vorpommern: Scheck für Unternehmen und Gründer
- Wer wird gefördert? Es gibt Bildungsschecks für Unternehmen und Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
- Was wird gefördert? Gründer können an einem Grundkurs aus dem Bereich Betriebswirtschaft mit 48 Stunden und an höchstens 5 Spezialkursen mit je acht Unterrichtsstunden zu Einzelthemen, zum Beispiel Recht und Steuern oder Marketing teilnehmen. Auch für die individuelle Beratung und Begleitung ihres Vorhabens gibt es den Zuschuss. Unternehmen können den Bildungsscheck für Mitarbeiter erhalten, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen.
- Wie wird gefördert? Gründer und Nachfolger erhalten über den Bildungsscheck einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Kosten. Unternehmen erhalten bis zu 75 Prozent der Kosten für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, höchstens 500 Euro je Bildungsscheck.
- Wer informiert? Unternehmer wenden sich an die GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung, Gründer an die für sie zuständige Industrie- und Handelskammer oder an die Handwerkskammer Mecklenburg-Vorpommern. Ansprechpartner und weitere Informationen bietet die Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg Vorpommern.
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck bis 500 Euro
- Wer wird gefördert? Arbeitnehmer in Betrieben in Nordrhein-Westfalen. Sie dürfen im laufenden und im Vorjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Auch Berufsrückkehrer wie Frauen nach der Familienphase können unter bestimmten Umständen gefördert werden. Das gilt auch für Existenzgründer in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Bestimmte Zielgruppen können jährlich einen Bildungsscheck bekommen, dazu gehören befristet Beschäftigte, über 50-jährige Arbeitnehmer, Zeitarbeitskräfte, Berufsrückkehrer, Personen ohne Berufsabschluss und solche, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können die Förderung für bis zu 20 ihrer Mitarbeiter beantragen.
- Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Reine arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahmen, etwa eine Schulung an einer Maschine, zählen nicht dazu.
- Wie wird gefördert? Nach einer verbindlichen Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes wird ein Bildungsscheck ausgestellt. Der deckt 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung ab, maximal aber 500 Euro. Den Scheck löst der Antragsteller dann bei einem der drei auf dem Schein vermerkten Kursanbieter ein.
- Wer informiert? Die Beratungsstellen unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Rheinland-Pfalz: Qualischeck bis 500 Euro
- Wer wird gefördert? Angestellte, geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobber“), Berufsrückkehrer und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung. Der Antragsteller muss in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten.
- Was wird gefördert? Einmal jährlich eine außerbetriebliche berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahme, die der Verbesserung der Fach-, Methoden, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz dient. Der Kurs muss mindestens 60 Euro kosten.
- Wie wird gefördert? Das Land bezuschusst mit dem Scheck 50 Prozent der direkten Fortbildungskosten, maximal gibt es 500 Euro. Der Antragsteller lädt sich aus dem Internet ein Antragsformular herunter, in das er persönliche Daten und sein Weiterbildungsziel einträgt. Möglich ist auch, das Formular telefonisch zu bestellen. Das ausgefüllte Formular inklusive der geforderten Unterlagen schickt er anschließend an die zuständige Beratungsstelle (siehe Link unten). Sobald er den Qualischeck erhalten hat, kann er sich für die auf dem Scheck genannte Weiterbildung anmelden. Die Kursgebühren muss er vorfinanzieren. Nach Ende der Weiterbildung kann er die anteilige Erstattung beantragen.
- Wer informiert? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz unter www.qualischeck.rlp.de.
Sachsen: Weiterbildungsscheck bis 80 Prozent der Kosten
- Wer wird gefördert? Arbeitnehmer bis zu einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von 2 500 Euro. Wer bis zu 4 150 Euro verdient, ist antragsberechtigt ist, wenn er älter als 50 Jahre ist, in Teilzeit arbeitet, befristetet beschäftigt, Leiharbeitnehmer ist oder mit der geplanten Weiterbildung einen ersten akademischen Abschluss anstrebt. Förderberechtigt sind auch Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II, das so genannte Hartz IV, oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten.
- Was wird gefördert? Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung werden anteilig rückwirkend erstattet. Gefördert werden nur Seminare, die je nach Einkommen mindestens 650 oder 1 000 Euro kosten. Auch Arbeitslose müsen einen Kurs belegen, der mindestens 650 Euro kostet. Kleiner Trost: Bei Kursen, die mehr als 3 000 Euro kosten, können sie Abschlagszahlungen beantragen.
- Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt je nach Einkommen 60 oder 80 Prozent der Kursgebühren, Arbeitslose erhalten 80 Prozent. Der Interessent muss das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit drei Seminarangeboten bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen. Als Angebote gelten Preisinformationen von Kursanbietern. Der Antragsteller sollte seine Entscheidung möglichst für das günstigste Seminar schriftlich darlegen. Die SAB plant etwa sechs Wochen für die Bearbeitung ein. Erst danach darf sich der Interessent für die Fortbildung anmelden. Nach Abschluss des Kurses erstattet die SAB anteilig die Kosten zurück.
- Wer informiert? Informationen und das Antragsformular gibt es bei der SAB unter www.sab.sachsen.de.
Thüringen: Weiterbildungsscheck bis 500 Euro
- Wer wird gefördert? Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben sowie Selbstständige mit einem Jahresbruttoeinkommen zwischen 20 000 und 40 000 Euro (bei Verheirateten das Doppelte). Unternehmens- oder Geschäftssitz sollten im Bundesland sein.
- Was wird gefördert? Beruflich veranlasste Weiterbildungsmaßnahmen. Die Weiterbildung kann als Lehrgang oder Seminar, aber auch als Fernunterricht durchgeführt werden. Die geförderten Kurse müssen von einem qualitätszertifizierten Weiterbildungsträger angeboten werden.
- Wie wird gefördert? Mit dem Weiterbildungsscheck kann sich der Geförderte 50 Prozent der Kurskosten rückerstatten lassen. Über 45-Jährige, Ausbilder und Wiedereinsteiger nach Eltern- oder Pflegezeit bekommen einen Zuschuss von 70 Prozent. Maximal gibt es 500 Euro jährlich. Wer den Zuschuss mit einer Weiterbildung nicht ausschöpft, kann den restlichen Zuschuss im gleichen Jahr für einen weiteren Kurs verwenden. Das Formular für den Antrag steht auf den Internetseiten der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW). Erst nachdem der Zuschuss bewilligt ist, darf sich der Antragsteller für die ausgewählte Fortbildung anmelden. Nach Abschluss des Kurses erstattet die GFAW auf Antrag anteilig die Kosten zurück.
- Wer informiert? Informationen und den Antrag gibt es bei der GFAW unter www.gfaw-thueringen.de.
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