Werbungskosten: Deutschkurs zählt nicht
In Deutschland lebende Ausländer können Ausgaben für einen Deutschkurs nicht als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn die Kursteilnehmer durch die erworbenen Deutschkenntnisse ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern (Az. VI 14/04).
Weil die Teilnehmer durch den Sprachkurs auch einen erheblichen privaten Nutzen hätten, seien die Ausgaben den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung zuzuordnen, erklärten die Richter. Die berufliche Veranlassung überwiege nicht.
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