Weiterbildung: Fallen im Kleingedruckten
Ob Kosmetik, Computer oder Sprachen: Gewerbliche Institute zur Weiterbildung sind in fast jedem Fachgebiet beschlagen nur beim Verbraucherrecht hapert es. Keinen einzigen juristisch korrekten Vertrag fand die Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen, als sie bei 59 Schulen das Kleingedruckte untersuchte. Willkürliche Stundenpläne, schwammige Formulierungen zu Ausbildungsinhalten und Unterrichtsformen waren die Regel. Keine Schule machte auch das notwendige Begleitmaterial zum Vertragsbestandteil. Nur jede zweite wollte die Vertragsbedingungen vorab zusenden und oft blieb unklar, ob der Kurs eine staatlich anerkannte Ausbildung bot oder nur ein selbst gestricktes Hausdiplom. Die VZ bietet deshalb eine Checkliste mit Mindestanforderungen.
Infos:
www. vz-nrw.de/vertraege
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