Leserfrage: Von der GEZ befreien?

Leserfrage Meldung
Gebührenfrei fernsehen: Auf Antrag ist das möglich.

test 10/2005

Ich bin als Student ziemlich knapp bei Kasse und sehe nie öffentlich-rechtliche Programme. Muss ich trotzdem Rundfunkgebühren zahlen? 

Grundsätzlich muss jeder Rundfunkgebühren zahlen, der ein Empfangsgerät bereithält. Welche Sender er sieht oder hört, spielt keine Rolle. Bestimmte Personenkreise können aber von der Gebühr befreit werden. Dazu gehören Empfänger von Bafög, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II sowie bestimmte Schwerbehinderte.

Tipp: Den Antrag frühzeitig stellen, denn rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Achtung: Seit Frühjahr sind nicht mehr die Kommunen für die Anträge zuständig, sondern die GEZ in Köln. Antragsformulare gibt es aber weiterhin in Rathäusern oder im Internet unter www.gez.de/docs/antrag_befreiung.pdf.

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