Kurzurteil: Student

test 10/2005

Wer wegen eines Studienwechsels den Bafög-Anspruch verliert, erhält auch ­kein Arbeitslosengeld II. Nur wenn der Student bereits die Diplomarbeit begonnen hat, kann er als Härtefall Leistungen als Darlehen erhalten (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Az. L 2 B 7/05 AS ER).

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