Grundsicherung: Rente gegen Altersarmut
Ab 2003 gibt es eine Grundsicherung für bedürftige Menschen über 65 Jahre und für alle, die ihren Lebensunterhalt wegen schlechter Gesundheit dauerhaft nicht selbst bestreiten können. Die Grundsicherung ist höher als die Sozialhilfe, denn zum Sozialhilferegelsatz kommt ein 15-prozentiger Aufschlag vom Regelsatz eines Haushaltsvorstands hinzu. Außerdem werden die Warmmiete sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt. Bedürftige mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G bekommen zusätzlich einen Aufschlag von 20 Prozent vom Regelsatz. Einkünfte des Antragstellers, auch Renten, werden von der Grundsicherung abgezogen.
Die Grundsicherung wird immer für ein Jahr bewilligt. Ein Rückgriff auf Kinder oder Eltern, der bei Sozialhilfe üblich ist und viele davon abhält, Sozialhilfe zu beantragen, erfolgt bei der Grundsicherung nicht.
Die Rentenversicherungsträger informieren Berechtigte und unterstützen sie bei ihrem Antrag. Auskünfte gibt es beispielsweise über die Telefonhotline der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) unter 0 800/3 33 19 19 zum Nulltarif. Die Städte und Gemeinden zahlen die Grundsicherung aus.
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