Bafög-Schwindel: Bußgeld statt Straftat
Wer beim Bafög-Antrag Vermögen verschweigt, begeht nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Das legt die Novelle des Bafög-Gesetzes fest, die jetzt in Kraft trat. „Falsche Angaben werden mit bis zu 2 500 Euro Bußgeld bestraft“, erklärte eine Sprecherin des Bundesbildungsministeriums. Die Novelle greift aber nicht rückwirkend, hilft also den 40 000 Schülern und Studenten nicht, die schon 2004 auffielen, weil sie Vermögen nicht angegeben und sich so Bafög erschlichen hatten. Noch sind die Juristen uneins, ob dies als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gilt – die Tendenz geht zu Letzterem: Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilte einen Studenten wegen Betrugs (Az. 1 St RR 129/04). Böse Folge: Tausenden drohen Vorstrafen. Vor allem angehende Lehrer und Juristen kann das die Karriere kosten. Die Novelle legt auch fest, dass Bafög-Ämter einen automatisierten Datenabgleich mit den Finanzämtern durchführen, um Kapitaleinkünfte zu entdecken. Außerdem: Lehrlinge und Studenten, die während der ersten beiden Semester erstmalig das Fach wechseln, brauchen das nicht mehr besonders zu begründen. Und die vorzeitige Teilrückzahlung der Bafög-Darlehen wird erleichtert, weil die 500-Euro-Schritte entfallen.
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