Arbeitslosengeld II: Bessere Regeln für Hausbesitzer

finanztest 08/2005

Hauseigentümer, die ihre Eigenheimzulage zur Tilgung eines Baudarlehens einsetzen, sollen künftig keine Abstriche mehr beim Arbeitslosengeld II hinnehmen müssen. Diese Empfehlung des Hartz-IV-Ombudsrats will Bundeswirtschaftsminister Clement kurzfristig umsetzen.

Bislang rechnen die Behörden die Eigenheimzulage als eigenes Einkommen an, sodass Betroffene eine Zeit lang kein Arbeitslosengeld erhalten. Nur wenn sie die Zulage unwiderruflich an eine Bank abgetreten und dies dem Finanzamt angezeigt haben, bleibt das Arbeitslosengeld ungekürzt.

Diese Praxis war umstritten und stand im Widerspruch zu einem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az. L8 AS 39/05 ER). Danach darf die Zulage nicht angerechnet werden, wenn der Eigentümer nachweist, dass er das Geld zur Tilgung eines Bankkredits einsetzt. Dieselbe Regel hat jetzt auch der Ombudsrat vorgeschlagen.

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