28.09.2005

Bachblütentherapie

Anwender und Ausbildung

In Deutschland gilt grundsätzlich das so genannte Kurierverbot. Nur einigen wenigen, in den entsprechenden Gesetzen genannten Berufsgruppen ist es erlaubt, bei Menschen Krankheiten zu diagnostizieren und diese zu behandeln. Zu ihnen gehören Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten (siehe auch Abschnitt "Heilberufe" bei "Behandler"). Dass auch Hebammen, Physiotherapeuten und andere Angehörige von Gesundheitsberufen Menschen mit Bachblütenmitteln im Sinne einer Therapie behandeln, ist gesetzlich nicht gedeckt. Der Titel "Blütentherapeut" berechtigt niemanden, Heilbehandlungen durchzuführen.

Das Institut für Bach-Blütentherapie in den deutschsprachigen Ländern und andere Einrichtungen bieten für Interessenten Seminare und Ausbildungsprogramme an. Eine einheitliche Regelung über deren Inhalt und darüber, wie eine erfolgreiche Teilnahme zu dokumentieren ist, gibt es nicht. Die Teilnahme kann aber mit einem "Zertifikat" bestätigt werden. Das Institut für Bach-Blütentherapie gibt an, dass bei ihm etwa 1 000 Bachblütentherapeuten registriert sind.

Weitere Angebote

Bewertung des Verfahrens

  • Nicht geeignet bei/zur ...

    • Examensangst
    • Depressionen
    • Begleitbehandlung bei der Geburt