28.09.2005
Hinweise
Ätherische Öle dürfen nicht unverdünnt auf Schleimhäute aufgetragen werden. Die Augen sollten vor jeglichem Kontakt mit ätherischen Ölen bewahrt werden.
Für Kinder unter 14 Jahren
Ätherische Öle, die Cineol, Kampfer oder Menthol enthalten, dürfen bei Säuglingen und Kleinkindern nicht angewendet werden. Die Inhaltsstoffe können Verkrampfungen der Stimmritze, des Kehlkopfs und der Atemwege und damit eine lebensbedrohliche Atemnot auslösen.
Wenn Kinder von Kampfer oder kampferhaltigen Produkten versehentlich eine größere Menge einnehmen, können schwere Nervenschäden bis hin zu Krampfanfällen und Koma auftreten.
Für Schwangerschaft und Stillzeit
In der Schwangerschaft sollten ätherische Öle nicht verwendet werden.
Zur Verkehrstüchtigkeit
Es ist denkbar, dass beruhigend wirkende Öle, wie zum Beispiel Lavendelöl, die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen.
