28.09.2005

Aromatherapie

Hinweise

Ätherische Öle dürfen nicht unverdünnt auf Schleimhäute aufgetragen werden. Die Augen sollten vor jeglichem Kontakt mit ätherischen Ölen bewahrt werden.

Für Kinder unter 14 Jahren

Ätherische Öle, die Cineol, Kampfer oder Menthol enthalten, dürfen bei Säuglingen und Kleinkindern nicht angewendet werden. Die Inhaltsstoffe können Verkrampfungen der Stimmritze, des Kehlkopfs und der Atemwege und damit eine lebensbedrohliche Atemnot auslösen.

Wenn Kinder von Kampfer oder kampferhaltigen Produkten versehentlich eine größere Menge einnehmen, können schwere Nervenschäden bis hin zu Krampfanfällen und Koma auftreten.

Für Schwangerschaft und Stillzeit

In der Schwangerschaft sollten ätherische Öle nicht verwendet werden.

Zur Verkehrstüchtigkeit

Es ist denkbar, dass beruhigend wirkende Öle, wie zum Beispiel Lavendelöl, die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen.

Weitere Angebote

Bewertung des Verfahrens

  • Geeignet bei/zur ...

    • Ängstlichkeit
    • Entspannung
    • Verbesserung des Wohlbefindens
    • Demenz, unterstützende Wirkung
  • Wenig geeignet bei/zur ...

    • Kopfschmerzen
    • Besserung der Lebensqualität bei Hospizpatienten