28.09.2005
Auswahl der Verfahren
Aus der Vielzahl der in Deutschland angebotenen komplementärmedizinischen Verfahren hat die Stiftung Warentest mehr als 50 ausgewählt und ihre Wirksamkeit bei bestimmten Anwendungsgebieten und ihre Eignung zur Behandlung von Krankheiten und Störungen begutachtet. Grundlage für die Auswahl bildeten jene Verfahren,
- für die es in der Berufsordnung für Ärzte eine Zusatzbezeichnung gibt,
- die in den Lehrinhalten zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Arzt für Naturheilverfahren“ aufgelistet sind,
- die in den Lehrplänen der Schulen für Heilpraktiker aufgeführt sind,
- die zu den so genannten klassischen Naturheilverfahren gehören.
Krankengymnastik und physikalische Behandlungen, die Bestandteil der allgemein üblichen Medizin sind, wurden nicht aufgenommen. Auch psychotherapeutische Verfahren wurden – bis auf die Hypnose – ausgespart.
