28.09.2005

Pflanzenheilkunde

Seit Urzeiten verwenden Menschen in allen Teilen der Welt Pflanzen und deren Bestandteile, um damit Krankheiten zu behandeln. Bis zum 19. Jahrhundert bildeten Heilkräuter die Basis des Arzneischatzes, allenfalls ergänzt um einige Metalle und deren Verbindungen. Von da ab begann das Zeitalter der chemischen Untersuchung von Pflanzenmitteln und der naturwissenschaftlichen Erklärungen ihrer Wirkungen. 1811 entdeckte Friedrich Wilhelm Sertürner das Morphin als Wirkungsträger des Opiums; die Isolierung anderer Pflanzeninhaltsstoffe wie Nikotin, Atropin und Koffein folgten.

Zu der Zeit, als die pharmazeutische Industrie entstand, lag ihr vorherrschendes Ziel darin, den Medizinern rein hergestellte Pflanzeninhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen. Als sich im Laufe der Zeit dann die chemische Industrie immer stärker entwickelte, trat die Produktion synthetischer Medikamente nach und nach in den Vordergrund.

Während des ersten Weltkriegs führte der Mangel an Medikamenten zu einer Rückbesinnung auf Zubereitungen aus Arzneipflanzen. In der Zeit des Nationalsozialismus hatte die Förderung des Gebrauchs heimischer Heilpflanzen hingegen einen ideologischen Hintergrund. Seit den 1980er-Jahren gibt es in Deutschland eine wachsende Zahl von Stiftungen und Vereinigungen, deren Ziel es ist, die Therapie mit Pflanzen zu fördern.

Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Zusammensetzung der meisten pflanzlichen Arzneimittel weitgehend unbekannt, und immer mehr naturwissenschaftlich ausgebildete Ärzte zogen andere, eindeutig zusammengesetzte Medikamente vor. Doch dann begann an den Universitäten die moderne Erforschung pflanzlicher Mittel. Auf ihren Ergebnissen fußt die heutige Phytotherapie.

Heute lassen sich in Deutschland vornehmlich zwei Arten von Pflanzenheilkunde ausmachen, die nebeneinander existieren: Die so genannte Klostermedizin, die sich auf überlieferte Texte und volksheilkundliche Traditionen stützt und sie für heutige Verhältnisse nutzbar machen möchte. Häufig werden deren Wissensinhalte allerdings populärmedizinisch vermarktet, wobei sie oft eng mit Interessen am Verkauf von Produkten verbunden sind. Beispiele dafür sind die Hildegard-Medizin und die Kräutermedizin der Maria Treben. Der andere Bereich der Pflanzenheilkunde ist die Phytotherapie, die sich um die wissenschaftliche Erforschung von Pflanzenmitteln bemüht und diese Therapierichtung mit der wissenschaftlichen Medizin verbinden möchte. Während die Klostermedizin vornehmlich getrocknete Pflanzen, ihre Teile und deren Zubereitungen einsetzt, arbeitet die Phytotherapie auch mit industriell hergestellten und von der Bundesbehörde zugelassenen Fertigarzneimitteln, den so genannten Phytopharmaka.

Magie, Erfahrung und Analyse

Jahrtausendelang galten Gesundheit und Krankheit als Zustände, die der Mensch Geistern, Dämonen, den Göttern oder einem Gott verdankte. Das Abwenden von Krankheiten war dementsprechend eng mit Magie und Glauben verknüpft. Auch die Wirkungserklärungen für Heilkräuter standen in diesem Zusammenhang.

Die Auswahl einer Pflanze zur Krankheitsbehandlung folgte lange Zeit der so genannten Signaturenlehre. Man ging davon aus, dass Pflanzen in ihrer Form und Farbe ein verschlüsseltes, von Gott mitgegebenes Zeichen tragen, welche Krankheiten sie heilen können. So soll zum Beispiel die Walnuss, deren Furchungen denen des Gehirns ähneln, Kopfschmerzen beseitigen.

Die Erfahrung, was sich als hilfreich erwiesen hat, wurde dann von Generation zu Generation weitergegeben und ist so in den Arzneischatz eingegangen. Gemäß solcher überlieferten Erfahrungen werden die meisten Pflanzen auch heute noch angewandt.

Mittlerweile hat die Forschung nun von vielen Pflanzen die Hauptinhaltsstoffe identifiziert und deren Wirkungen nachweisen können. Allerdings ist der Schluss, dass ein Pflanzenmittel so wirkt wie es einer seiner Inhaltsstoffe nahe legt, nicht ohne Weiteres zulässig.

Der Grund ist, dass Pflanzen üblicherweise in zubereiteter Form angewendet werden, also zum Beispiel als Tee oder alkoholischer Auszug. Solche Arzneien sind also stets eine Mischung vieler verschiedener Substanzen, bei der es noch dazu von der Extraktionsmethode abhängt, welche Pflanzeninhaltsstoffe in den Auszug übergehen. Selbst wenn der Hauptinhaltsstoff der verwendeten Pflanze bekannt ist, weiß man kaum etwas über die zahllosen Begleitstoffe, die in die Zubereitung übergehen. Da die Wirkung der Arznei aber auf der Gesamtmischung beruht, kann sie nur als Ganzes, nicht aufgrund einzelner Bestandteile beurteilt werden.

Aus dem gleichen Grund kann auch die überlieferte Erfahrung, wie eine Pflanze wirkt, nicht ohne Weiteres auf den Gebrauch von Pflanzenmitteln heutzutage übertragen werden. Während bei der früher üblichen Art, Pflanzen einzusetzen, ein selbst zubereiteter Tee getrunken oder ein alkoholischer Auszug löffelweise eingenommen wurde, greift man heute häufig zu industriellen Phytopharmaka. Diese werden aber anders hergestellt als ein traditioneller Pflanzenextrakt. Durch die andere Zubereitung gehen andere Inhaltsstoffe in den Extrakt über, manche bleiben zurück, wieder andere verändern sich beim Herstellungsprozess. Auch die Konzentration der Inhaltsstoffe kann von Mal zu Mal sehr abweichen. Die therapeutische Wirksamkeit muss also für jede Zubereitungsart gesondert geprüft werden.

Geprüfte Arzneikräuter

Die meisten der in Deutschland gebräuchlichen Arzneipflanzen sind im jeweils gültigen Arzneibuch aufgeführt – einer Sammlung von Vorschriften zu Identität, Qualität, Prüfung, Lagerung und vielem mehr von Arzneistoffen und Zubereitungen. Ihre therapeutische Wirksamkeit ist allerdings – von wenigen Ausnahmen abgesehen – im Arzneibuch nicht beschrieben. Diesem widmete sich bis 1994 eine vom damaligen Bundesgesundheitsamt eingesetzte Kommission, welche für etwa 330 Arzneipflanzen Eigenschaften, Wirkungen, Nebenwirkungen, Anwendungsgebiete und Gegenanzeigen in Monografien zusammenfasste. Zusätzlich gibt es seit 1989 die ESCOP (European Scientific Cooperative on Phytotherapy), eine europäische Dachorganisation aus nationalen Fachgesellschaften für Phytotherapie, die europaweit akzeptierte Bewertungskriterien für Arzneipflanzen erarbeitet.

Solche Arzneipflanzen werden meist getrocknet verwendet. Aus ihnen wird Tee aufgebrüht (wässriger Auszug) und getrunken, oder der Auszug wird als Kompresse aufgelegt, als Badezusatz verwendet oder sein Dampf wird inhaliert. Auch alkoholische Auszüge von Pflanzen (Extrakt, Tinktur) werden eingesetzt (zum Beispiel Baldriantropfen).

Da die meisten Arzneipflanzen freiverkäuflich sind, können sie sowohl in Apotheken und Drogerien als auch in anderen Läden ohne Einschränkung gekauft werden. Nur Pflanzen mit stark wirkenden Inhaltsstoffen, bei denen die Grenze zwischen heilsamer und schädlicher Dosis schmal ist, sind apothekenpflichtig, manche sogar verschreibungspflichtig.

Da der Fachhandel nur Arzneipflanzen verkaufen darf, die nach allgemein gültigen Vorschriften geprüft sind, ist davon auszugehen, dass diese Produkte von verlässlicher Qualität sind.

Industrielle Pflanzenextrakte

Phytopharmaka sind industrielle Produkte aus Arzneipflanzen. Um sie herzustellen, werden die Pflanzen – je nach Verfahren – mit Wasser, Alkohol oder anderen Lösungsmitteln ausgezogen, teilweise konzentriert, getrocknet oder anderweitig verarbeitet. Was ein Produkt letztlich enthält, ist im Detail meist nicht bekannt und unterscheidet sich je nach Herstellungsmethode. Ob und wie das Produkt wirkt und welche unerwünschten Wirkungen es hat, muss der Hersteller nachweisen, damit das Bundesinstitut für Arzneimittel es als Arzneimittel zulässt.

Üblicherweise müssen bei Arzneimitteln für einen solchen Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit Studien vorgelegt werden. Bei Pflanzenmitteln gibt es die Erleichterung, dass auch die oben genannten Monografien herangezogen werden können. Es werden also auch die mit diesen Pflanzen seit langem gemachten Erfahrungen als Beleg akzeptiert.

Noch weitreichendere Erleichterungen bei der Zulassung zum Verkauf wurde einer Auswahl von Wirkstoffen zugestanden, deren Produkte bereits vor 1978 freiverkäuflich auf dem Markt waren, gegen deren Anwendung es keine Bedenken gibt und deren Sicherheit nicht angezweifelt wird. Wenn der Hersteller eine ordnungsgemäße Produktion zusichert und lediglich eines der folgenden unspezifischen Anwendungsgebiete beansprucht – „zur Stärkung oder Kräftigung“, „zur Unterstützung der Organfunktion“, „zur Besserung des Befindens“, „zur Vorbeugung“, „als mild wirksames Arzneimittel“ –, verzichtet der Gesetzgeber auf einen Wirksamkeitsnachweis. Auf der Verpackung muss dann aufgedruckt sein „Traditionell angewendet ...“ und eine dieser Formulierungen zu den Anwendungsgebieten.

Wirksamkeit und Grenzen

Für einige Heilpflanzen ist die therapeutische Wirksamkeit sehr gut wissenschaftlich belegt, so zum Beispiel die von Johanniskraut (Hypericum perforatum) bei Depressionen und von Sägepalme (Sabal serrulatum) bei gutartiger Prostatavergrößerung. Für andere pflanzliche Mittel haben klinische Studien wenige oder widersprüchliche Hinweise liefern können, dass sie therapeutisch wirksam sind. Für die weitaus größte Zahl von Pflanzen wurden bisher keine seriösen Studien durchgeführt, die ein abschließendes Urteil rechtfertigen.

Ein wichtiger Punkt bei der Qualitätssicherung von Phytopharmaka ist, dass sie möglichst standardisiert sein sollten. Das heißt, sie sollen zumindest von ihrem Hauptwirkstoff eine garantierte Menge enthalten. Eine solche Standardisierung geschieht jedoch noch längst nicht bei allen Drogenextrakten, bei denen es möglich wäre.

Allgemein sollte bei der Behandlung mit Pflanzenmitteln beachtet werden, dass Arzneipflanzen – wie andere Arzneimittel auch – nur eine beschränkte Zeit angewendet werden dürfen. Bei den meisten Mitteln ist nicht erforscht, wie sich eine Langzeitanwendung auswirkt, bei anderen hat die Zulassungsbehörde Anwendungsbeschränkungen verfügt, weil bei der Langzeitanwendung Probleme offenkundig geworden sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich mit der Anwendung von Pflanzenmitteln grundsätzlich das Risiko von allergischen Reaktionen verbindet.

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