28.09.2005
Wahl des Behandlers
Letztlich entscheidet jeder Patient selbst, von wem und wie er sich behandeln lassen möchte. Um diese Entscheidung jedoch einigermaßen sicher treffen zu können, braucht er verlässliche Informationen. Ihm diese in angemessener und ausreichender Weise zu geben, sind Arzt und Heilpraktiker verpflichtet.
Besonders sorgfältig müssen beide Berufsgruppen auf Nutzen und Risiken hinweisen, bevor sie eine Behandlung vornehmen, die nicht allgemein anerkannt ist. Dazu gehört, dass der Patient genau Bescheid weiß, wie die konventionelle Medizin sein Problem angehen würde und worauf er sich einlässt, wenn er einen anderen Weg beschreitet.
Aufgrund ihrer besonderen, nicht geregelten Art der Ausbildung und Zulassung zum Beruf ist bei Heilpraktikern nicht selbstverständlich davon auszugehen, dass sie das Wissen haben, das notwendig ist, um die gesundheitlichen Folgen zu übersehen.
