Allianz-Kunden, die ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekündigt haben, bekommen Geld zurückgezahlt. Sie müssen es aber schriftlich einfordern. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist jetzt rechtskräftig. Es hat Allianz-Klauseln in Verträgen aus den Jahren zwischen 2001 und 2007 für unzulässig erklärt. Damit stehen Kunden ein höherer Rückkaufswert und die abgezogenen Stornokosten zu.

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