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Gilt nicht für Eigenbestellungen oder Geschenkbestellungen. Nur Abonnenten unserer Zeitschriften sind berechtigt, die Prämie zu erhalten (gilt nicht für Probe-Abonnenten). Der Werbende erhält einen Verrechnungsscheck, nachdem die erste Rechnung durch den neuen Abonnenten bezahlt wurde. Der neu geworbene Abonnent ist gleichzeitig Rechnungsempfänger. Er oder eine in seinem Haushalt lebende Person darf in den letzten 12 Monaten test oder Finanztest nicht abonniert haben.
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Widerrufsrecht
Im Detail
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Stiftung Warentest
Zenit Pressevertrieb GmbH
Geschäftsführer Joachim John
Postfach 810660
70523 Stuttgart
Fax 01805/002468
stiftung-warentest@zenit-presse.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Wertersatz bei Verschlechterung der Ware ist nicht zu leisten. Die Ware ist auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen binnen 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Eingang.
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Bitte beachten Sie, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind (§ 312 D Abs. 4 Nummer 2 BGB).
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