Inlay statt Amalgam, Heilpraktiker statt Arzt – solche Sonderwünsche bezahlen Kassenpatienten selbst. Wir haben untersucht, wie sich private Zusatzversicherungen an den Kosten beteiligen.
Für das perfekte Gebiss müssen viele gesetzlich Versicherte seit Januar tiefer in die Tasche greifen. Das wissen die Krankenkassen und schicken ihnen Werbung für private Zusatzversicherungen.
Sie sorgen damit für Verwirrung. „Manche Versicherte glauben, sie müssten so einen Vertrag schließen, weil ihre gesetzliche Kasse nichts mehr für Zahnersatz zahlt“, berichtet Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dabei zahlen die Kassen weiterhin einen Zuschuss zu Kronen, Brücken und Prothesen. Er wird aber anders berechnet als zuvor.
Zusatzversicherungen lohnen sich vor allem für Menschen, die mehr wollen, als die Kasse zahlt. Sie müssen sich aber nicht mit der Police zufrieden geben, die ihnen ihre Krankenkasse anbietet. Die Kassenangebote haben wir in Finanztest 11/04 untersucht und festgestellt: Meist handelt es sich um dieselben Tarife, die die Privatversicherer auch allen anderen anbieten, mit einem geringen Beitragsnachlass.
Nur weil es von der Krankenkasse kommt, ist ein Angebot noch nicht gut. Interessenten sollten deshalb mithilfe unseres Vergleichs ihre Favoriten auswählen und sie mit dem Angebot vergleichen, das ihnen ihre Kasse geschickt hat.
Die Privatversicherer bieten vor allem Leistungspakete, in denen verschiedene Extras enthalten sind: Kostenübernahme für höherwertige Materialien beim Zahnersatz, Behandlung beim Heilpraktiker, Zuschüsse zu Brillen oder Krankenschutz im Ausland. Die meisten Kunden interessieren sich aber in erster Linie für Zahnersatz. Deshalb hat Finanztest erstmals neben den Leistungspaketen auch reine Zahnzusatzversicherungen untersucht.
Was viele gerne hätten, haben wir allerdings nicht gefunden: Es gibt keine Zusatzpolice, die Rechnungen in beliebiger Höhe komplett erstattet. In den meisten Fällen muss der Kunde trotz Zusatzversicherung einen Eigenanteil tragen.
Wer mehr will, muss mehr zahlen
Ob ein Kunde viel oder wenig Geld von seiner Zahnzusatzversicherung bekommt, hängt vor allem davon ab, an welchem Teil der Rechnung sie sich beteiligt.
Die Rechnungen für Patienten, die mehr wollen als die Kassenversorgung, setzen sich aus einem Kassenteil und einem Privatteil zusammen. Denn Mehrleistungen, die über das Kassenniveau hinausgehen, rechnet der Zahnarzt genauso ab wie bei Privatpatienten. Manche Versicherungen beteiligen sich an dem Privatteil aber nicht. Sie reduzieren nur den Eigenanteil des Patienten an der Kassenversorgung.
Seit Anfang des Jahres zahlen die gesetzlichen Kassen befundbezogene Festzuschüsse zum Zahnersatz. Den Rest tragen die Patienten. Für jedes Zahnproblem (Befund) haben Kassen und Zahnärzte sich auf eine kostengünstige Standardlösung geeinigt, die Regelversorgung.
Ist zum Beispiel ein Seitenzahn so schadhaft, dass er mit Füllungen nicht mehr repariert werden kann, besteht die Regelversorgung aus einer Metallkrone in der günstigsten Ausführung.
Für diese Versorgung wurde anhand von Durchschnittspreisen der Betrag von 230 Euro festgesetzt. Die Hälfte davon, 115 Euro, zahlt die Kasse als Festzuschuss, die andere Hälfte zahlt der Patient.
Mit dem Bonus für regelmäßige Kontrolluntersuchungen in den vergangenen fünf oder zehn Jahren kann der Patient den Kassenzuschuss auf 60 oder 65 Prozent des Betrags für die Regelversorgung steigern, im günstigsten Fall also auf 149,50 Euro.
Lässt der Patient sich eine Krone anfertigen, die genau der Regelversorgung entspricht, aber 250 Euro statt der vorgesehenen 230 Euro kostet, zum Beispiel weil der Zahnarzt einen Behandlungsschritt zweimal machen muss, bekommt er dafür nicht mehr Zuschuss von der Kasse.
Sein Eigenanteil beträgt dann ohne Bonus 135 Euro. Die Zahnzusatzversicherung dent 100 des Deutschen Rings würde davon 115 Euro erstatten. Mehr nicht, weil der Tarif als maximalen Rechnungsbetrag für die Kassenversorgung den doppelten Festzuschuss ohne Bonus zulässt. Die 20 Euro Zusatzkosten für die Kassenversorgung trägt der Patient allein.
Darfs ein bisschen mehr sein?
Sobald der Patient von der Standardvariante abweicht, wird es teurer. Wählt er eine Krone mit voller Keramikverblendung, berechnet der Zahnarzt das, was die Regelversorgung übersteigt, im Rahmen einer privaten Mehrkostenvereinbarung nach der teureren privaten Gebührenordnung.
Diese Variante heißt „gleichartige Versorgung“. Der Patient erhält zum Beispiel eine Rechnung über 500 Euro, zu der seine Kasse ebenfalls nur 115 Euro zuschießt.
Um den Eigenanteil von 385 Euro zu reduzieren, braucht er eine Zusatzversicherung, die sich nicht nur an den Kosten für die Regelversorgung, sondern am gesamten Rechnungsbetrag beteiligt.
Viel Geld für teure Implantate
Noch teurer wird es, wenn der Patient eine so genannte andersartige Versorgung als die Regelversorgung wählt, zum Beispiel ein Implantat anstelle einer Brücke. Dann rechnet der Zahnarzt alles nach der privaten Gebührenordnung ab.
Setzt er ein Implantat, also eine künstliche Zahnwurzel, ein und befestigt darauf den Zahnersatz (Suprakonstruktion), kostet das in unserem Beispiel 1 800 Euro. Von der Kasse erhält der Patient in diesem Fall 273 Euro. Das ist der Zuschuss für eine Brücke.
Eine Zusatzversicherung kann ihn hier enorm entlasten. Von einem leistungsstarken Zahntarif wie dem Tarif ZG der Barmenia bekäme der Implantat-Patient 1 257 Euro zusätzlich. Nur 15 Prozent der Rechnung, also 270 Euro, trägt er dann noch selbst.
Wie viel die Versicherung kostet, hängt nicht nur vom Leistungsumfang ab. Frauen zahlen meist mehr als Männer, ältere Neukunden mehr als jüngere. Kunden über 65 Jahre nehmen viele Unternehmen aber nicht mehr an.
In der Regel werden Verträge für ein bis drei Jahre geschlossen. Wenn der Kunde und der Versicherer nicht kündigen, verlängert sich der Vertrag danach jährlich. Die Versicherungsgesellschaft kann nur in den ersten drei Jahren kündigen, später nicht mehr – egal, wie hohe Kosten jemand verursacht. Viele Versicherer verzichten aber sogar auf ihr ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Vertragsjahren.
Hat jemand ein schadhaftes Gebiss, zum Beispiel mit mehreren Zahnlücken, nützt es ihm nichts, vor der großen Sanierung schnell noch eine Versicherung abzuschließen. Bevor der Kunde zum ersten Mal eine Rechnung einreichen darf, muss er eine Wartezeit von acht Monaten einhalten. Zusätzlich begrenzen viele Versicherer die Erstattung in den ersten Vertragsjahren.
Manche Versicherer verlangen von Kunden mit schlechtem Gebiss Risikozuschläge, oder sie schließen die Sanierung von Zähnen aus, die bereits bei Vertragsschluss kaputt waren. Schummeln nützt nichts. Stellt sich heraus, dass der Kunde Zahnprobleme verschwiegen hat, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Menschen mit vielen fehlenden und noch nicht ersetzten Zähnen bekommen oft gar keinen Vertrag.
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