Für Akupunktur und Homöopathie zahlen gesetzliche Krankenkassen nur selten oder wenig. Heilpraktikerkosten dürfen sie generell nicht übernehmen. Für Patienten, die regelmäßig alternative Behandlungsmethoden nutzen, kann sich daher eine private Zusatzversicherung lohnen. Der Schutz kostet zwischen 5 und 55 Euro pro Monat. Finanztest hat 143 Angebote verglichen.
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Versicherungsschutz meist im Paket
Die getesteten 143 Angebote bieten alle mindestens einen Zuschuss zu Heilpraktikerbehandlungen. Eine Versicherung allein für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte gibt es nur von zwei Anbietern. Meist bieten Versicherer Ergänzungspakete an, die etwa auch für Zahnersatz oder Brillen leisten. Viele Pakete enthalten außerdem noch weitere Leistungen, etwa eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Bewertet haben die Tester neben den Tarifleistungen für Heilpraktiker auch die für Zahnersatz und Brillen. Das beste Angebot für Kunden, die möglichst umfangreiche Leistungen sowohl für Heilpraktiker als auch für Zahnersatz und Brillen wollen, ist der Tarif maxi des Schweizer Versicherungsunternehmens CSS.
Für wen sich die Versicherung lohnt
Für Kunden, die ausschließlich an der Heilpraktikerbehandlung interessiert sind, lohnt sich eine Versicherung nur, falls sie in Zukunft regelmäßig zum Heilpraktiker gehen und Behandlungen für mehrere hundert Euro im Jahr in Anspruch nehmen möchten. Wer nur selten oder nur für kleinere Behandlungen zum Heilpraktiker geht, zahlt selbst bei günstigen Policen über die Jahre mehr Beiträge ein, als er an Leistungen erhält. Lohnender ist ein Ergänzungspaket für diejenigen, die auch an der Kostenerstattung für teuren Zahnersatz interessiert sind oder das gesamte Leistungsspektrum einschließlich Brillen und weiteren Tarifleistungen versichern möchten. Wer dagegen keinen Wert auf den Heilpraktiker legt, sondern nur auf möglichst hohe Zahnersatzleistungen, schließt besser eine reine Zahnzusatzversicherung ab.
Selten gute Heilpraktikerleistungen
Nur fünf der getesteten Tarife bieten gute Heilpraktikerleistungen. Neben dem Tarif maxi der CSS sind dies drei Tarife der Gothaer und einer der SDK. Ein Sehr gut für die Heilpraktikerleistungen erreichte keiner der getesteten Tarife. Grund: Die Versicherer schränken an verschiedenen Stellen Leistungen ein. Für eine Akupunkturbehandlung mit insgesamt zwölf Sitzungen zahlt ein Patient in einem von Finanztest berechneten Modellfall 900 Euro und bekommt aus dem leistungsstärksten Tarif maxi der CSS 720 Euro erstattet. Würde derselbe Patient innerhalb von zwölf Monaten ein weiteres Mal zum Heilpraktiker gehen, ginge er dann jedoch nahezu leer aus: Der Versicherer erstattet zwar 80 Prozent jeder Rechnung, maximal aber 800 Euro in zwölf Monaten.
Zuschuss für teuren Zahnersatz
Teuren Zahnersatz, etwa Implantate, müssen gesetzlich Krankenversicherte überwiegend selbst bezahlen. Die Kasse gibt nur einen festen Zuschuss für jeden zahnmedizinischen Befund. Auch Patienten, die sich genau an die Regelversorgung halten, auf deren Basis der Kassenzuschuss berechnet ist, müssen einen Eigenanteil tragen. Selbst wenn jemand von seiner Kasse den höchstmöglichen Zuschuss erhält, muss er von 250 Euro Gesamtkosten für eine Kassenkrone noch 92 Euro selbst tragen. Bei sehr teuren Versorgungen wie etwa implantatgetragenem Zahnersatz deckt der Kassenanteil nur einen minimalen Anteil der Kosten. Dann bleiben auch schon mal 2 000 Euro am Patienten hängen. Deshalb schließen viele gesetzlich Versicherte eine Zahnzusatzversicherung ab.
Brillen: Gut sehen und gut aussehen
62 Prozent der Erwachsenen in Deutschland sind Brillenträger – so eine Studie des Umfrageinstituts Allensbach. Seit 2004 müssen sie ihre Brillengläser selbst zahlen, nur für schwer Sehbehinderte zahlt die Kasse noch einen Zuschuss. Für Brillenfassungen und Extras wie die Entspiegelung der Gläser müssen Patienten schon länger selbst aufkommen. Das geht ins Geld. Besonders Gleitsichtgläser sind teuer. In vielen Ergänzungspaketen sind Leistungen für Brillen enthalten, hier gibt es auch einige gute Angebote. Allerdings müssen Neukunden, die bereits Brillenträger sind, mit einem Beitragszuschlag rechnen.
Nicht jeder kann sich versichern
Und nicht jeder bekommt überhaupt eine Versicherung: Wer bereits eine schwere oder chronische Erkrankung hat, ist nicht sicher, ob er einen Vertrag bekommt, der diese Kosten übernimmt. Denn anders als die gesetzlichen Kassen können private Versicherer Kunden ablehnen: Der Versicherer nimmt dann den Antrag nicht an, verlangt vom Kunden einen Risikozuschlag oder schließt die Behandlung bestimmter Erkrankungen ganz vom Versicherungsschutz aus.
Gesundheitsfragen korrekt beantworten
Erkrankungen im Antrag zu verschweigen, hat dennoch keinen Sinn. Denn wer sich versichern will, muss seine Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe von der Schweigepflicht entbinden, so dass der Versicherer nachforschen kann. Kommt später heraus, dass jemand im Antrag wissentlich falsche Angaben gemacht hat, verliert der Kunde seinen Versicherungsschutz und muss möglicherweise sogar bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen. Sich schnell noch zu versichern, wenn Heilpraktiker oder Zahnarzt bereits eine Diagnose gestellt und eine Behandlung empfohlen hat, ist ebenfalls nicht sinnvoll: Das zählt bereits als Eintritt des Versicherungsfalls. Die Kosten für die Behandlung übernimmt der Versicherer dann nicht. Auch wenn Patienten den Heilpraktiker gleich nach Vertragsschluss aufsuchen, bekommen sie von ihrer Versicherung noch nichts: Bevor sie erstmals Leistungen beanspruchen können, müssen Versicherte drei Monate warten, bei Zahnersatz sind es sogar acht Monate.
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