Zusatzversicherungen Kassenpatienten: Extras kosten extra
Brille, Zähne, Heilpraktiker: An vielen Stellen können Kassenpatienten ihren Versicherungsschutz aufpeppen. Lebensnotwendig sind alle diese Ergänzungen nicht.
Das Zahnimplantat statt der üblichen Brücke, die heilmagnetische Behandlung beim Heilpraktiker, die neue Brille – solche Gesundheitsleistungen müssen gesetzlich Krankenversicherte aus eigener Tasche bezahlen. Die Ausgaben werden sie aber nicht in den Ruin treiben, deshalb ist privater Zusatzschutz dafür nicht zwingend nötig.
Doch mit einer Zusatzversicherung können Kassenpatienten zumindest erreichen, dass sie Kosten für gesundheitliche Extras nicht komplett selbst tragen müssen. Sie können sich damit zum Beispiel Zuschüsse zum Zahnersatz, zur Heilpraktikerbehandlung und zu Brillen oder Kontaktlinsen sichern. Oft enthält die Police auch eine Krankenversicherung für Auslandsreisen.
Die meisten Versicherungsangebote – ob über die Krankenkasse vermittelt oder direkt beim Privatversicherer gekauft – bieten eine Mischung verschiedener Leistungen. Da aber nicht jeder eine Brille braucht und zum Heilpraktiker geht, ist es wichtig, dass Interessenten sich zuerst überlegen: Auf welche Leistungen lege ich Wert?
Brücken, Kronen, Inlays
Eine private Versicherung für den gesamten Zahnersatz muss auch in Zukunft niemand abschließen. Zahnersatz bleibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer will, kann sie wie bisher durch eine Zusatzversicherung aufstocken.
Die zunächst vorgesehene Option, dass Kunden diese Kassenleistung komplett abwählen und den Zahnersatz stattdessen dann privat absichern, wurde am 1. Oktober vom Bundestag wieder aus dem Gesetz gestrichen.
Ab 1. Januar 2005 ändert sich allerdings die Beteiligung der gesetzlichen Kasse an den Kosten für Zahnersatz. Bisher zahlt sie – je nachdem, wie regelmäßig der Patient in den vergangenen Jahren beim Zahnarzt war – 50 bis 65 Prozent der Kosten für zugelassene Kassenleistungen. Künftig übernimmt sie 50 bis 65 Prozent einer festgelegten Summe, die zwischen Kassen und Zahnärzten als ausreichend vereinbart wurde (befundbezogener Festzuschuss).
Für besonders aufwendigen Zahnersatz kann der Eigentanteil des Patienten dadurch künftig etwas höher ausfallen als bisher. Für besonders billigen wird er dafür etwas geringer.
Den Festzuschuss bekommen Versicherte künftig auch, wenn sie sich zum Beispiel statt einer Brücke ein Implantat einsetzen lassen. Dafür haben sie bislang nur in seltenen Ausnahmefällen einen Kassenzuschuss bekommen.
Zahnzusatzversicherungen sind alles in allem nicht wichtiger geworden als vorher. Die meisten dieser Versicherungen übernehmen 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten, allerdings nur bis zu einer Obergrenze: Gesetzliche und private Versicherung zusammen decken je nach Tarif höchstens 80 oder 90 Prozent der Gesamtrechnung.
Es geht dabei immer um den Zahnersatz. Füllungen zählen zur Zahnbehandlung. Die zahlt die Kasse sowieso voll. Will ein Patient aber statt einer Füllung ein Inlay, erhält er nur den Betrag für die Amalgamfüllung. Manche Zusatzversicherungen übernehmen dann je nach Tarif 20 bis 30 Prozent der Kosten für das Inlay.
Behandlung beim Heilpraktiker
Heilpraktikerbehandlung war noch nie eine Leistung der Kassen. Möchte jemand sich trotzdem vom Heilpraktiker behandeln lassen, bezahlt er dies selbst. Eine Ergänzungsversicherung ersetzt dann zumindest einen Teil der Kosten. Üblich sind zwischen 50 und 80 Prozent jeder Rechnung – aber nur bis zu einer jährlichen Obergrenze.
Brillen und Kontaktlinsen
Für Brillen und Kontaktlinsen zahlt die gesetzliche Kasse bei erwachsenen Patienten nichts mehr. Nur schwer Sehbehinderte erhalten noch einen Zuschuss zu den Brillengläsern.
Die meisten Zusatzversicherungen erstatten 80 bis 100 Prozent der Kosten für eine Brille oder für Kontaktlinsen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag. Allein wegen der Brille eine Zusatzversicherung abzuschließen, lohnt sich oft nicht, weil die Beiträge selbst bei günstigen Angeboten auch für junge Neukunden auf die Dauer höher sind als die maximal mögliche Leistung.
So zahlt die Asstel (Tarif KENÜ) alle zwei Jahre bis zu 180 Euro für Sehhilfen. Bei einem Monatsbeitrag von 8 Euro zahlt ein 33-jähriger Mann in zwei Jahren aber schon 192 Euro Beitrag.
Schutz auf Auslandsreisen
Die meisten Ergänzungspakete enthalten eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland und für einen Krankentransport zurück nach Hause.
Diese Versicherung können Kunden auch separat abschließen. Dann kostet ein Jahresvertrag unabhängig vom Alter des Kunden 5 bis 15 Euro im Jahr. Das ist etwa so viel wie sie sonst im Monat für einen günstigen Ergänzungstarif mit Auslandsreise-Krankenversicherun ausgeben müssten.
Wem es also nur um den Schutz auf Reisen geht, der sollte besser eine separate Versicherung abschließen, es sei denn, er ist schon älter. Für Senioren ist die Auslandsreise-Krankenversicherung im Rahmen eines Ergänzungspakets trotz des höheren Beitrags sinnvoll.
Denn die separaten Verträge können vom Versicherer gekündigt werden. Das passiert in der Regel, wenn der Kunde mit dem 70. Lebensjahr die übliche Altersobergrenze erreicht. Eine Ergänzungsversicherung kann er hingegen das ganze Leben lang behalten.
Darfs ein bisschen mehr sein?
Leistungen für Zähne, Brille, Heilpraktiker und im Ausland kommen – in unterschiedlichem Maß – in den meisten Ergänzungspaketen vor. Darüber hinaus werben die Versicherer mit weiteren Extras. Die gängigsten Beispiele:
- Medikamente: Seit Anfang des Jahres bezahlen die Krankenkassen für erwachsene Patienten keine Arzneimittel mehr, die nicht verschreibungspflichtig sind. Einige Ergänzungstarife zahlen zumindest Zuschüsse zu diesen Medikamenten (Buchstabe „k“ in den Tabellen „Ergänzungstarife...“, Spalte „Weitere Leistungen“).
- Zuzahlungen und Praxisgebühr: Gesetzliche Zuzahlungen und Eigenanteile der Versicherten haben sich erhöht. Die privaten Versicherer bieten Hilfe an. So gibt es Tarife, die dem Kunden die Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal beim Arzt und Zahnarzt (Buchstabe „p“ in den Tabellen) oder im Krankenhaus (c) erstatten. Andere übernehmen den Eigenanteil des Patienten bei häuslicher Krankenpflege (r), beteiligen sich an Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Prothesen (h) oder bezahlen Rezeptgebühren für Arzneimittel (j).
Da sich viele Kassenpatienten über die Zuzahlungen ärgern, klingt das zunächst attraktiv. Doch notwendig sind diese Versicherungsleistungen nicht. Denn die Belastung durch Zuzahlungen ist gesetzlich auf 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens begrenzt, chronisch Kranke bezahlen nur 1 Prozent. Menschen mit einem geringen Einkommen können sich schon nach einigen Monaten von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
- Vorsorgeuntersuchungen: Die Krankenkassen bezahlen Früherkennungsuntersuchungen in begrenztem Umfang. Wenn ein Krankheitsverdacht besteht, übernehmen sie auch die weiteren Untersuchungen, die notwendig sind.
Wünscht jemand – ohne Krankheitsverdacht – weitere Tests wie eine Ganzkörperuntersuchung beim Hautarzt, dann muss er das privat bezahlen. Einige Versicherer erstatten die Kosten für eine Reihe zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen (Buchstabe „n“ in den Tabellen). Daneben gibt es auch spezielle Vorsorge-Zusatzversicherungen wie die Tarife Optimed der DKV oder Vorsorgeplus der Axa. Sie bezahlen neben zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen auch medizinische Wunschleistungen wie einen sportmedizinischen Check. Wie immer gilt es zu rechnen, ob es nicht günstiger kommt, das selbst zu bezahlen.
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