Leistungsbeispiele in der Tabelle: Mit diesen Kosten haben wir gerechnet
Modell 1: Privatzahnärztliche Behandlung eines leichten Überbisses
Ein Kind hat einen Überbiss von 4 mm (Kieferorthopädische Indikationsgruppe 2). Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten für die Behandlung. Daher muss die Behandlung komplett privat bezahlt werden. Der Zahnarzt rechnet nach der privaten Gebührenordnung ab.
Die Behandlung beginnt im Alter von neun Jahren und dauert insgesamt vier Jahre: drei Jahre aktive Behandlung, danach ein Jahr Festigung der neuen Zahnstellung (Retentionszeit).
Behandlungsgeräte: Für die aktive Behandlung herausnehmbare Zahnspange (funktionskieferorthopädisches Gerät) für den Oberkiefer sowie für die anschließende Retention eine Retentionsplatte.
Gesamtkosten: 4 000 Euro
Kostenverteilung über die Behandlungszeit
1. Jahr:
Kosten für private Leistungen:1 000 Euro
2. Jahr:
Kosten für private Leistungen:1 000 Euro
3. Jahr:
Kosten für private Leistungen:1 000 Euro
4. Jahr:
Kosten für private Leistungen:1 000 Euro
Modell 2: Kassenbehandlung eines schweren Überbisses ergänzt durch private Mehrleistungen
Ein Kind hat einen Überbiss von mehr als 6 mm (Kieferorthopädische Indikationsgruppe 4). Die Krankenkasse beteiligt sich an den Behandlungskosten.
Die Behandlung beginnt im Alter von acht Jahren und dauert fünf Jahre: drei Jahre aktive Behandlung, zwei Jahre Retentionszeit.
Behandlungsgeräte: Für das erste Jahr herausnehmbare Zahnspange in Standardausführung, dann für zwei Jahre festsitzende Multiband-Apparatur – in Sonderausführung mit superelastischen Drähten und durchsichtigen Keramikbrackets im sichtbaren Bereich. Für die Retentionszeit: Retentionsplatten, zusätzlich ein Lingualretainer für den Unterkiefer.
Zusätzlich ist die Versiegelung des Bracketumfeldes privat zu bezahlen.
Gesamtkosten: 4 200 Euro. Davon betragen die Kosten für Kassenleistungen 3 000 Euro. Die Krankenkasse übernimmt zunächst 80 Prozent von 3 000 Euro, also 2 400 Euro. Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet sie den Eigenanteil von 20 Prozent (600 Euro) zurück.
Hinzu kommen Kosten von 1 200 Euro für privat zu zahlende Mehrleistungen, zum Beispiel die Keramikbrackets.
In unserem Fall zahlt die Kasse den Eigenanteil von 600 Euro wegen unzureichender Mitarbeit des Patienten nicht zurück.Die in der Tabelle ausgewiesenen Tarifleistungen enthalten daher auch den Eigenanteil.
Kostenverteilung über die Behandlungszeit
1. Jahr:
Kosten für die Kassenbehandlung: 1200 Euro
20 % Eigenanteil von 1 200 Euro = 240 Euro
Kosten für private Mehrleistungen: 1 000 Euro
Der Patient trägt:
240 Euro + 1 000 Euro = 1 240 Euro
2. Jahr:
Kosten für die Kassenbehandlung: 900 Euro
Der Patient trägt:
20 % Eigenanteil von 900 Euro = 180 Euro
3. Jahr:
Kosten für die Kassenbehandlung 450 Euro
Der Patient trägt:
20 % Eigenanteil von 450 Euro = 90 Euro
4. Jahr:
Kosten für die Kassenbehandlung: 300 Euro
20 % Eigenanteil von 300 Euro = 60 Euro
Kosten für private Mehrleistungen: 200 Euro
Der Patient trägt:
60 Euro + 200 Euro = 260 Euro
5. Jahr:
Kosten für die Kassenbehandlung: 150 Euro
Der Patient trägt:
20 % Eigenanteil von 150 Euro = 30 Euro
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