19.06.2007

Wohnungsmängel: Viel Ärger? Weniger Miete!

Stimmt die Fläche?: Nachmessen lohnt sich!

Wohnungsmängel Meldung

Weicht die Wohnungsgröße deutlich von den Angaben im Mietvertrag ab, können Mieter die Miete mindern. Auch die Nebenkosten verringern sich.

Ist die Wohnung mehr als 10 Prozent kleiner, berechtigt das zur Minderung, auch wenn die Fläche mit „zirka“ angegeben ist. Hat die Wohnung statt 100 nur 89 Quadratmeter, darf der Mieter die Zahlungen um 11 Prozent mindern.

Mindern kann er nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Nebenkosten- und die Heizkostenvorauszahlungen.

Beim Nachmessen gelten meist die Regeln der „zweiten Berechnungsverordnung“, wenn im Vertrag nicht anderes geregelt oder die Wohnung sehr neu ist. Nach dieser Verordnung zählen Garage, Waschküche, Trockenraum und Dachboden nicht mit. Flächen unter Schrägen, die nur ein bis zwei Meter hoch sind, zählen nur zur Hälfte, unter einem Meter zählen sie gar nicht. Balkon, Loggia und Terrasse werden meist nur zu einem Viertel berücksichtigt.

Tipp: Finden Sie eine Abweichung, sollten Sie vom Anwalt oder Mieterverein prüfen lassen, inwieweit Sie die Miete auch rückwirkend mindern können. Kam es im Vertrag auf die Quadratmeterzahl besonders an und haben Sie zum Beispiel extra einen Quadratmeterpreis vereinbart, können Sie schon bei kleinen Abweichungen mindern.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Adresse

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice