19.06.2007

Wohnungsmängel: Viel Ärger? Weniger Miete!

Checkliste

  • Dokumentation. Belegen Sie Mängel mit Fotos und Zeugenaussagen. Schreiben Sie bei Lärm ein Lärmtagebuch. Schimmel können Sie mit dem Test-Set der Stiftung Warentest nachweisen: Analyse Schimmel im Haus.
  • Vermieter informieren. Fordern Sie den Vermieter mit Frist zur Beseitigung der Mängel auf und kündigen Sie die Minderung an. Schicken Sie das Schreiben per Einschreiben oder werfen Sie es mit einem Zeugen beim Vermieter oder dem Verwalter ein.
  • Minderungshöhe. Informieren Sie sich über Minderungshöhen mithilfe der Broschüren des Mieterbundes (Tel. 0 30/22 32 30; www.mieterbund.de).
  • Selbst beheben. Ist die Frist abgelaufen, können Sie Mängel selber beheben lassen und die Kosten mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.
  • Zurückbehaltungsrecht. Tut der Vermieter nichts und Sie wollen den Mangel nicht selbst beheben lassen, können Sie zusätzlich zur laufenden Minderung bis zum Fünffachen des Minderungsbetrags zurückhalten und dem Vermieter erst erstatten, wenn er den Mangel behoben hat.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Stimmt die Fläche?

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