Das Wohneigentumsrecht soll noch in diesem Jahr novelliert werden. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass viele Fragen auch mit Mehrheit der Eigentümer entschieden werden können, für die bisher Einstimmigkeit – also keinerlei Gegenstimme – erforderlich war. Das betrifft vor allem die Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten: Hier soll die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit von der gesetzlichen Regelung abweichen dürfen. Statt nach Miteigentumsanteilen könnten die Kosten dann nach Quadratmetern, Verbrauch, Personenzahl oder pro Wohneinheit umgelegt werden. Auch bei Baumaßnahmen zur Instandhaltung oder zur Anpassung an den aktuellen Stand der Technik sollen Mehrheitsbeschlüsse reichen, zum Beispiel beim Einbau von Aufzügen oder Balkonen. „Erforderlich ist dafür aber eine Dreiviertelmehrheit der Eigentümer, die mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten“, erklärt Volker Bielefeld von der Vereinigung der Haus- und Grundstückseigentümer.
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