Alle Jahre wieder – brennen Weihnachtsbäume in deutschen Wohnzimmern, oft mit gravierenden Folgen. Häufig lösen unbeaufsichtigte Kerzen den Brand aus. Drei Versicherungen sind wichtig, um sich finanziell gegen Schäden abzusichern: Hausrat-, Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherung. test.de gibt Tipps zu Versicherungs- und Brandschutz.
Im Dezember brennt der Baum
Die Pressemeldungen der Versicherungswirtschaft zum Jahresende gleichen sich Jahr um Jahr: Im Dezember schnellen die Brandzahlen nach oben. Rund 12 000 Brände registrierten die Versicherer im Jahr 2011. Der Schaden durch Brände summierte sich auf rund 34 Millionen Euro. Die Gesamtzahl der Brände ist in den vergangenen Jahren konstant geblieben. Die Schadenshöhe aber steigt kontinuierlich.
Schutz für Hausrat und Geschenke
Eine Hausratversicherung ersetzt nach einem Feuer Schäden an Möbeln, Geräten und sonstigem Mobiliar. Versicherte erhalten die Kosten für die Neuanschaffung ersetzt. Der Versicherer kommt auch für die Reinigung und Reparatur von Gegenständen – wie Teppiche oder Gardinen – auf, wenn das noch möglich oder nötig ist. Auch Schäden durch eindringendes Löschwasser sind versichert. Und ruiniert der brennende Baum die darunter liegenden Geschenke, sind auch diese mitversichert. Brennt ein glühender Rest vom Kerzendocht ein Loch in den Teppich, springt der Hausratversicherer dagegen in der Regel nicht ein. Solche so genannten Sengschäden lassen sich aber zusätzlich versichern.
Kerzen im Auge behalten
Wer Kerzen aufstellt, sollte sie nie unbeaufsichtigt lassen. Andernfalls kann es sein, dass Versicherte einen Teil des Schadens selbst bezahlen, denn bei grober Fahrlässigkeit muss die Hausratversicherung den Schaden nicht in vollem Umfang bezahlen.
Tipp: Was Hausratversicherungen von insgesamt 54 Versicherern im Detail leisten und was sie kosten zeigt der Test Hausratversicherungen. Mehr zum Thema Vorsatz und Fahrlässigkeit lesen Sie im Artikel Aufgepasst bei Fahrlässigkeit.
Wohngebäudeversicherung
Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen kleineren Brand beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers dafür auf.
Tipp: Finanztest bietet das Themenpaket Gebäudeversicherungen mit den Tests Wohngebäude- und Elementarschadenversicherungen.
Privathaftpflicht-Versicherung
Greift ein Feuer so stark um sich, dass Personen oder Sachen Dritter beschädigt werden, ist dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Diese Police ist eigentlich für jede Privatperson Pflicht. Mieter sollten beim Abschluss darauf achten, dass ihr Versicherungsschutz auch „Mietsachschäden“ umfasst. Dann gilt der Schutz auch, wenn Feuer einen Schaden am gemieteten Wohnraum, zum Beispiel an Türen, Wänden, Fußböden oder Badkeramik verursacht.
Tipp: Finanztest hat rund 250 Familientarife von 72 Privathaftpflichtversicherern: Test Private Haftpflichtversicherung.
Schaden schnell melden
Wichtig: Der Geschädigte muss den Schaden unverzüglich – also so schnell wie möglich – beim Versicherer melden. Der Versicherer beauftragt dann zum Beispiel einen Schadensgutachter, der sich die Schäden vor Ort genau ansieht und dokumentiert. Bei kleineren Schäden erhalten Versicherungsnehmer häufig ein Formular, in dem sie den Schaden genau angeben müssen.
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