21.01.2003

Winterurlaub: Ski Heil!

Frage & Antwort: Reise kann bei extremer Lawinengefahr storniert werden

Frauke S. aus Kassel

Ich möchte dieses Jahr im Kleinwalsertal Ski fahren. Im Reisebüro habe ich bereits eine Pauschalreise gebucht. Ich habe nun erfahren, dass für mein Reiseziel Lawinengefahr besteht. Kann ich die Reise stornieren?

Finanztest:

Das hängt von der Lawinen-Warnstufe ab. Sie können die Reise nur dann kündigen, wenn sie wegen „höherer Gewalt“ beeinträchtigt wird. Das übliche Lawinenrisiko in Skigebieten reicht dafür nicht aus. Es muss sich um eine außergewöhnliche Gefahr handeln. Ist die Lawinen-Warnstufe 5 (höchste Stufe) ausgerufen, besteht ein Kündigungsrecht, entschied das Amtsgericht Herne-Wanne im Jahr 1999 (Az. 2 C 175/99).

Bei höherer Gewalt müssen Sie die Reise nicht antreten und den Reisepreis auch nicht bezahlen. Ob hinterher tatsächlich eine Lawine herunterkommt, spielt keine Rolle. Tritt die Gefahr während des Urlaubs auf, müssen Sie allerdings einen Teil der Reise bezahlen.

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