Damit der Winterurlaub nicht in einem Fiasko endet, sollten sich Urlauber bereits vor Reiseantritt gründlich informieren. Denn fehlt im Winterurlaub der im Prospekt versprochene Schnee, wird aus der Erholung schnell Stress. Immerhin: Spricht der Reiseveranstalter von einem schneesicheren Gebiet, können Urlauber entweder den Reisepreis mindern oder auf Kosten des Veranstalters in einen Nachbarort ausweichen. Doch Wintersportler sollten vor Urlaubsbeginn auch ihre Ski-Ausrüstung überprüfen lassen. Nur so können sie im Falle eines Unfalls mögliche Schadenersatzforderungen geltend machen.
Finanztest sagt, welche Rechte und Pflichten Wintersportler im Urlaub haben.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen