17.05.2011

Widerspruch bei der Krankenkasse: Erfolg in zweiter Runde

Widerspruch bei der Krankenkasse Test

Eine Kur, Krankengeld oder Hilfsmittel wie ein Hörgerät – immer wieder gibt es Streit, wenn die Kasse nicht alles zahlt. Lehnt die Krankenkasse bestimmte Leistungen ab, können Versicherte Widerspruch einlegen. Sind die Ansprüche gut begründet, haben sie gute Chancen, sich durchzusetzen. Klappt das nicht, bleibt ihnen noch der Gang vor das Sozialgericht. Finanztest zeigt, was gesetzlich Versicherte tun können, wenn die Kasse bestimmte Leistungen nicht übernehmen will.

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