02.01.2009

Wichtige Neuerungen: Das ändert sich 2009

Gesundheit und Soziales

  • Gesundheitsfonds. Ab 2009 zahlen gesetzlich Krankenversicherte einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Davon tragen sie 0,9 Prozent allein, die restlichen 14,6 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Das Geld fließt in den neuen Gesundheitsfonds. Dieser ist ein entscheidender Bestandteil der letzten Stufe der Gesundheitsreform, die Anfang 2009 in Kraft tritt. Kommt eine Krankenkasse mit dem zugewiesenen Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf aber nicht größer sein als 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Für Versicherte gilt in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
    Mehr Infos zum Thema
  • Versicherungspflicht. Ab Januar 2009 gilt die Kranken-Versicherungspflicht für alle. Damit wird für jeden, der nicht unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fällt und auch keinen anderweitigen Versicherungsschutz hat, eine private Krankenversicherung Pflicht. Der Versicherungsschutz muss zumindest die ambulante und stationäre Behandlung umfassen. Die Selbstbeteiligung des Versicherten darf nicht höher als 5 000 Euro im Jahr sein. Um diesen Mindestschutz zu gewährleisten, bieten die privaten Versicherer neben ihren übrigen Tarifen ab Januar 2009 zusätzlich einen brancheneinheitlichen Basistarif an. Dieser enthält Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind.
    Mehr Infos zum Thema
  • Pflegeheime. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich von 2009 an über die Qualität eines Pflegeheims informieren.
    Mehr Infos zum Thema
  • Sozialversicherung. Ab 2009 gelten neue Werte für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und ­Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer sind Pflicht­mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, wenn ihr Einkommen unter der ­Versicherungspflichtgrenze liegt. Für Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze zahlen Versicherte keine Beiträge.
    Mehr Infos zum Thema

... weiter zu Änderungen 2009: Bauen und Wohnen

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Bauen und Wohnen

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice