14.03.2012

Welt­verbrauchertag 2012: Ihr Geld und Ihre Rechte

Weltverbrauchertag 2012 Meldung

Zum Welt­verbrauchertag am 15. März informiert test.de über Neuerungen, die bares Geld wert sind. Unter dem Motto „Unser Geld, unsere Rechte“ geht es um strengere Regeln für Finanz­vermittler, kurze Über­weisungs­fristen und Zuschüsse für Rußfilter.

Mehr Vorschriften für freie Finanz­vermittler

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Podcast zum Thema „offene Immobilienfonds“ mit Hermann-Josef Tenhagen, Chef­redak­teur von Finanztest.

Ab 1. April 2012 sind freie Finanz­vermittler und Vermögens­verwalter dazu verpflichtet, ihren Kunden für jedes Angebot kurze und verständliche Informations­blätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie künftig ihre Provisionen offenlegen, die sie bei einem Verkaufs­abschluss erhalten. Mit dem Gesetz soll der graue Kapitalmarkt besser über­wacht werden. Typische Angebote auf dem grauen Markt sind geschlossene Wind­kraft-, Solar- oder Immobilienfonds, bei denen Anleger nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust ihrer Anlagegesell­schaft beteiligt werden. Mehr Schutz vor schwarzen Schafen: Um die Verbraucher zu schützen, sollen die Vermittler künftig in einer Prüfung ihre Eignung unter Beweis stellen. Die Kontrolle der 80 000 Vermittler werden die Gewer­beaufsichts­ämter über­nehmen.

Tipp: Fragen Sie ihren Berater, ob er eine Berufs­haft­pflicht­versicherung besitzt, die Schäden aus Fehlberatungen ersetzen kann. Lesen Sie dazu auch das Interview zum Thema Grauer Kapitalmarkt.

Schneller Geld ins Ausland über­weisen

Seit Anfang des Jahres darf eine Über­weisung von einer Bank zur anderen nur noch einen Bank­arbeits­tag dauern – wenn der Kunde den Auftrag online erteilt hat. Wird die Über­weisung per Formular abge­geben, muss sich der Kunde höchs­tens zwei Tage gedulden. Die neuen Fristen gelten nicht nur für Euro-Über­weisungen in Deutsch­land, sondern in der gesamten Europäischen Union.

Tipp: Über­prüfen Sie in der Über­weisung sorgfältig, ob die Angabe des Empfängers und seiner Konto­nummer über­einstimmen. Die Bank kümmert sich nicht darum, ob die Informationen zusammenpassen. Ist die Über­weisung bei einer anderen Bank einge­gangen, kann sie nicht mehr widerrufen werden. Wann und wie Bank­kunden eine falsche Über­weisung doch noch zurück­holen können, erfahren Sie im Interview mit Volker Knauer vom Bundes­verband deutscher Banken.

Gleiche Versicherungs­tarife für Männer und Frauen

Ab 21. Dezember 2012 dürfen Versicherungs­gesell­schaften Frauen und Männern neue Verträge nur noch zu gleichen Preisen anbieten – das Stich­wort lautet Unisextarife. Bisher sind die Beiträge oft unterschiedlich. Eine Risiko­lebens­versicherung ist im Moment beispiels­weise für Frauen noch güns­tiger, weil ihre Lebens­erwartung höher ist und die Versicherer seltener zahlen müssen.

Tipp: Schließen Sie nicht vorschnell einen Vertag ab, nur weil Sie auf Preis­vorteile hoffen. Über­legen Sie sich, ob Sie die Versicherung über­haupt benötigen.

Neue Förderung für Rußfilter

Wer sein Dieselfahr­zeug mit einem Partikelfilter nach­rüsten will, erhält beim Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (Bafa) jetzt wieder einen Zuschuss in Höhe von 330 Euro. Berück­sichtigt wird der Antrag aber nur, wenn der Einbau des Filters zwischen dem 01. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgt. Förder­anträge müssen spätestens bis zum 15. Februar 2013 beim Bafa einge­reicht werden. Nähere Informationen zu den Voraus­setzungen und zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite www.bafa.de sowie unter der Hotline 0 61 96–90 84 71.

Tipp: Fragen Sie in Ihrer Werk­statt, welchen Wirkungs­grad der neue Filter haben muss, damit ihr Diesel­auto eine grüne Abgasplakette erhält. Dann haben Sie in den Umwelt­zonen vieler Städte freie Fahrt.

Mehr Hilfe bei Streit zwischen Kunden und Anbietern

In vielen Branchen gibt es mitt­lerweile Schlichtungs­stellen, die kostenlos bei Streitig­keiten zwischen Kunden und Anbietern vermitteln. Ein so genannter Ombuds­mann erfüllt dabei die Aufgabe eines unpar­teiischen Schieds­richters. Seine Empfehlungen sind nicht immer bindend, können aber zu einer außerge­richt­lichen Lösung beitragen. Verbraucher, die mit dem Einigungs­vorschlag nicht einverstanden sind, können anschließend meist immer noch vor Gericht klagen. Zusätzlich gibt es Schlichtungs­stellen, die eher regional aufgegliedert sind, so zum Beispiel für das Kfz-Gewerbe, den Textilhandel oder für Reinigungen. test.de hat Ihnen zum Welt­verbrauchertag eine Liste mit Schlichtungsstellen, die bundes­weit arbeiten, zusammen­gestellt.

Die Geschichte des Welt­verbraucher­tages

Den Welt­verbrauchertag gibt es seit 1983. Er findet immer am 15. März statt. Er geht zurück auf den ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 in einer Rede vor dem amerikanischen Kongress erst­malig grund­legende Rechte für Verbraucher formulierte. Seitdem nutzen die Verbraucher­verbände welt­weit diesen Tag, um mit zahlreichen Aktionen auf die Rechte von Verbrauchern aufmerk­sam zu machen. Der interna­tionale Dach­verband der Verbraucher­organisationen, Consumers Interna­tional, hat den Welt­verbrauchertag 2012 unter das Motto „Our Money, our rights“, gestellt. Über­setzt heißt das etwa „Unser Geld, unsere Rechte“.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Schlichtungs­stellen im Über­blick

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