Lebensmittel mit Ginkgo-Zusatz könnten bald vom Markt verschwinden. Der Bundesgerichtshof entschied im Juli, dass das Wellnessgetränk Carpe Diem mit 0,02 Prozent Ginkgo-Extrakt nicht verkehrsfähig ist. Geklagt hatte über viele Instanzen ein Pharmaunternehmen: In dem Getränk würde ein arzneilich wirksamer Bestandteil verwendet, der nur in Arzneimittel gehöre.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen