Weiterbildung für Versicherungsvermittler: In der Beweispflicht
12.03.2008
Versicherungen verkaufen – das durfte in Deutschland bislang jeder. Es genügte dafür ein Gewerbe anzumelden, eine berufliche Qualifikation war nicht nötig. Seit Mai 2007 ist das anders. Seither gelten neue Berufsregeln für Versicherungsvermittler. Grundlage ist eine von der Europäischen Union verordnete Richtlinie, die für mehr Kompetenz bei Vermittlern und mehr Sicherheit bei Verbrauchern sorgen soll. Wer nun Versicherungen verkaufen will, muss den Industrie- und Handelskammern (IHK) seine „Sachkunde“, also Berufskenntnisse nachweisen. Mindestqualifikation ist die IHK-Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler. Das Prüfungswissen kann man sich in verschiedenen Weiterbildungen aneignen. Welche Lehrgänge es bundesweit gibt, zeigt die Marktübersicht der Stiftung Warentest.
In der Marktübersicht: 27 Anbieter von Lehrgängen, die auf die Sachkundeprüfung vorbereiten.
Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuelleren Test: Versicherungsvermittler
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