Kundenrechte bei Ratenkauf oder Kredit
Ob Stereoanlage, Küche oder Neuwagen – vieles wird heute nicht mehr bar, sondern in Raten bezahlt. Häufig hat der Händler auch gleich Kreditformulare seiner Partnerbank auf dem Tisch.
Weil solche Finanzierungsmöglichkeiten den klaren Blick für die wahren Kosten vernebeln können, dürfen Ratenzahlungsvereinbarungen vom Kunden in einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Aus der Welt schaffen kann er nach dieser Regel auch Leasing- und Kreditverträge.
Die Folge: Auch das Hauptgeschäft, also etwa der Autokauf, kann dann rückgängig gemacht werden. Doch Vorsicht bei Null-Prozent-Finanzierungen: Wenn Händler oder Händlerbank den Kredit für den Warenkauf tatsächlich kostenlos bietet, ist der Widerruf ausgeschlossen.
Große Ausnahme: Verträge über Zeitungsabos können nicht widerrufen werden, wenn sie bei einer Jahreslaufzeit den Betrag von 200 Euro nicht überschreiten. Das gilt auch, obwohl hier regelmäßig Ratenzahlung vereinbart wird.
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