17.10.2006

Vertragsausstieg: Suche nach dem Hintertürchen

Wenn Kids Klingeltöne für ihr Handy abonnieren und das Taschengeld schon längst nicht mehr reicht, dann ist guter Rat teuer. Solche Vertragsgeschäfte können Eltern rückgängig machen, auch wenn die Kinder schon über mehrere Monate aktuelle Klingeltöne erhalten. Denn schließen Minderjährige Abos mit Firmen ab, betrachten Gerichte diese Verträge als „schwebend unwirksam“. Bei Versicherungsverträgen ist der Ausstieg noch recht leicht. Komplizierter wird es bei Verträgen für Handy oder Fitnessstudio.

Finanztest sagt, welche Möglichkeiten es gibt, aus den unterschiedlichsten Konsumentenverträgen herauszukommen.

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