15.06.2004

Versicherungsvertreter: Heikler Rabatt

Versicherungsvertreter bieten Kunden vermehrt an, ihnen etwas von der Provision abzugeben, um ihnen so den Abschluss einer Versicherung mit langer Laufzeit schmackhaft zu machen. Solche Provisionsbeteiligungen sind steuerfrei, aber nicht frei von Problemen.

Die Steuerfreiheit begründet der Bundesfinanzhof damit, dass das nur ein Preisnachlass sei (Az. IX R 68/02). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt jedoch zu bedenken, dass Provisionsabgaben weiterhin verboten sind. „Vermittler, die diese trotzdem anbieten, müssen mit einem Bußgeld rechnen“, sagt ihr Sprecher Peter Abrahams. Auch ein Kunde, der die Beteiligung fordere, setze sich dieser Gefahr aus. In der Praxis würden aber selten Bußgelder verhängt.

Tipp: Sie sollten auf keinen Fall nur aufgrund der Provisionsbeteiligung eine Versicherung abschließen.

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