17.02.2004

Versicherungsverträge: Ein besonderes Erbe

Versicherungsverträge Meldung

Wenn der Kunde einer Versicherung stirbt, ist der Vertrag oft noch längst nicht am Ende. Eile ist bei Lebens- und Unfallversicherungen geboten. Laut Versicherungsbedingungen muss das Unternehmen unverzüglich informiert werden. Sonst können Leistungen verloren gehen. Weniger heikel sind Sachversicherungen wie Hausrat- oder Gebäudeversicherung: Der Schutz bleibt bestehen. Die Erben können den Vertrag kündigen oder weiterführen. Sonderfall Autohaftpflicht: Bei ihr lohnt die Fortsetzung des Vertrags, wenn der Verstorbene wegen langjährig unfallfreiem Fahren in einer besonders günstigen Schadenfreiheitsklasse eingestuft war.

Finanztest erklärt, was im Todesfall aus den Versicherungsverträgen des Verstorbenen wird, was die Erben zu beachten haben und was schon zu Lebzeiten für den Fall der Fälle geregelt werden sollte.

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