16.01.2007

Versicherungsberatung: Allianz-Vertreter sind keine Berater

Versicherungsunternehmen dürfen ihre Mitarbeiter in ihrer Werbung nicht als „Versicherungsberater“ oder „Vorsorge- und Versicherungsberater“ anpreisen. Dies gilt auch für die selbstständigen Mitarbeiter eines Unternehmens. Mit diesem Urteil gab das Oberlandesgericht München einer Klage des Bundesverbandes der Versicherungsberater und des Bundes der Versicherten gegen die Allianz statt (Az. 29 U 3771/06).

Der Versicherungsgesellschaft drohte das Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung eine Ordnungsstrafe an. Die Richter betonten, dass Versicherungsberater eine Erlaubnis zur Rechtsberatung haben. Deshalb dürfen sie nicht von Versicherungsunternehmen abhängig sein. Sie dürfen keine Provisionen oder sonstigen Vergütungen annehmen.

Versicherungsberatung darf nur jemand leisten, der eine Erlaubnis vom Amts- oder Landgerichtspräsidenten hat.

Versicherungsberater beraten ihre Kunden bei der Auswahl ihres Versicherungsschutzes, suchen für sie günstige Versicherungen und unterstützen sie im Schadensfall. Dafür zahlt der Kunde ein Honorar.

Tipp: Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe nennt Ihnen der Bundesverband der Versicherungsberater unter www.bvvb.de oder unter Telefon 0 180 5/25 75 89.

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