Vermögenswirksame Leistungen: Höhere Zulage

Vermögenswirksame Leistungen Meldung

test 10/2008

Die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen soll ab 1. April 2009 angehoben werden: nach einem Beschluss des Bundeskabinetts von bisher 18 auf 20 Prozent. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Singles von bisher 17 900 auf 20 000 Euro, für Ehepaare von 35 800 auf 40 000 Euro. Gefördert werden Sparbeiträge bis 400 Euro jährlich. Die staatliche Zulage würde von 72 Euro pro Jahr auf 80 Euro steigen. Diese Verbesserungen sollen aber nicht für Bausparverträge gelten. Da bleibt es bei der bisherigen Höchstförderung und den bisherigen Einkommensgrenzen: Es gibt 9 Prozent auf maximal 470 Euro.

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