Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ihr streicht das Finanzamt die 1 308 Euro Entlastungsbetrag, weil ein Kind zum Haushalt gehört, für das sie kein Kindergeld mehr erhält. Der Bundesfinanzhof hat abgelehnt (Az. III R 104/06), doch nun sollen die Verfassungsrichter urteilen (Az. 2BvR 266/08). Tipp: Betroffene sollten Ihren Steuerbescheid offenhalten (siehe Steuerbescheid: Fehler vom Amt aus Finanztest 10/2008).
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